Vielmehr gelte es, Druck aus der Schule zu nehmen – indem zum Beispiel nur mehr einmal im Jahr ein Zeugnis ausgestellt wird.<BR /><BR />Südtirols neues Bildungsgesetz wird am Montag vom 1. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt. Einen Punkt segnet die Landesregierung aber erst heute ab. Weil immer mehr Kinder die deutsche Schule besuchen, die des Deutschen nicht mächtig sind, wurde die sogenannte Pflicht zur Mitwirkung geboren. „Für mich gibt es kein Kind, das zu viel ist. <BR /><BR />Wir werfen niemanden hinaus, um es leichter zu haben“, so Landesrat Achammer. Aber: Wer den schwierigen Weg wählt und sein Kind in eine Schule schickt, deren Unterrichtssprache es nicht beherrscht, muss sich als Elternhaus einbringen – dazu gehöre der Besuch von Elternabenden genauso dazu wie Sprachkurse.<BR /><BR /> Was aber passiert mit jenen, die sich weigern? „Als ultima Ratio braucht es Sanktionen“, so Achammer. Diese dürfte mit einer Verwaltungsstrafe unter 200 Euro aber sanft ausfallen. Die Streichung von Sozialleistungen wurde zwar angedroht, findet aber wohl nicht statt: „Das wäre viel aufwendiger“, so Achammer.<h3> Keine Schüler zurücklassen</h3>Das Gesetz zielt grundsätzlich darauf ab, alle mitzunehmen. Kinder mit Migrationshintergrund erhalten individuelle Bildungspläne (IBP). Dasselbe gilt für Schüler mit Angstzuständen. „Immer mehr Jugendliche ziehen sich zurück und finden ihren Platz im System nicht, sodass der persönliche Bedarf in den Vordergrund rücken muss.“<BR /><BR /> Um Schulabbrüche zu vermeiden, sollen die Zeiten für das Aufholen von Lernrückständen verlängert werden. „Vor allem das erste Oberschuljahr ist von Unsicherheit und Schulwechseln gekennzeichnet, weshalb die Bewertung aufgeschoben und innerhalb des Bienniums erfolgen kann“, so Achammer.<BR /><BR />Viele Eltern haben damit keine Freude: Trotzdem hält Achammer daran fest, dass Schulen künftig nur ein Zeugnis im Jahr ausstellen können. Jede soll dies für sich entscheiden können. „Es würde viel Druck herausnehmen“, meint der Landesrat. Die Transparenz der Noten sei aufgrund des digitalen Klassenregisters jederzeit gegeben. <BR /><BR />Das neue Gesetz gilt für alle Schulstufen aller drei Sprachgruppen. <h3> Landesschulrat wird erweitert</h3>Eltern eines behinderten Kindes oder ein <Fett>Schüler mit Behinderung </Fett>erhalten mit dem neuen Bildungsgesetz die Möglichkeit, im Landesschulrat mitzuwirken. Damit wird ein Tagesordnungspunkt von Alex Ploner (Team K) umgesetzt, der 2024 im Landtag angenommen wurde. 2025 wurde er in Mitbestimmungsgremien der Schulen umgesetzt und jetzt im Landesschulrat. Zudem sollen <Fett>Studierende im Bildungswesen für Praktika</Fett> im Rahmen ihrer Ausbildung mit einem <Fett>Taschengeld </Fett>belohnt werden. <h3> Heute neuer Schlüssel für mehr Lehrkräfte </h3> Die Landesregierung berät heute über eine Anhebung des Schlüssels für Integrationslehrer. Derzeit liegt dieser bei einer Lehrkraft auf 100 Schülern mit Bedarf und könnte auf 90 sinken, wobei es laut Achammer schwierig sei, das Personal zu finden. <BR /><BR /> Heute genehmigt die Landesregierung zudem das Leistungsabkommen mit der Uni Bozen. „Dabei wird die Ausbildung für Deutsch als Fremdsprache in Brixen potenziert“, so Landesrat Achammer. Bei den Sprachförderkräften habe man bereits auf 160 aufgestockt.<h3> Mit Meister auch ohne Matura an Uni Bozen</h3>Mit dem <Fett>Meisterbrief auch ohne Matura</Fett> an die Uni Bozen: Dieses Ziel verfolgt Landesrat Achammer seit Jahren – und jetzt soll dies auch im neuen Bildungsgesetz verankert werden. „Allerdings erst am Montag im Gesetzgebungsausschuss, denn wir sind noch im Gespräch mit Rom, um eine Anfechtung zu verhindern.“ <BR /><BR />Die Gesetzesänderung soll die Tür nicht zu allen Studiengängen öffnen, sondern nur für bereichsnahe Studiengänge – zum Beispiel für einen Tischler, der an der Universität Bozen Design studieren möchte.