Für die Frau beginnt ein Kampf gegen Windmühlen, denn die Abbuchungen vom Konto gehen trotz schriftlichen Einspruchs weiter. <BR /><BR />Schritt Nummer 1: Patrizia K. kontaktiert ihre Bank und erfährt, wer das Geld abbucht und wird belächelt, dass sie nicht wisse, dass das ein Mobilfunkbetreiber sei. Nächster Schritt: Sie kontaktiert sofort die Firmen-Hotline. „Nach der Auskunft einer freundlichen Dame sollte ich eine formelle Beanstandung machen sowie Ausweis und Kontoauszüge schicken, dann sei die Geschichte erledigt“, erzählt sie. Seitdem habe sie nichts mehr gehört, die Abbuchungen gehen weiter.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="955858_image" /></div> <BR /><BR />Daraufhin wendet sie sich an Reinhard Bauer, Leiter der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in Meran. Auf dessen Anraten schickt sie eine formelle Beanstandung an den Mobilfunknetz-Betreiber, erklärt die Situation und fordert eine Kopie des Telefon-Vertrags an, weswegen ihr Geld abgebucht wird. „Aber außer der Rückantwort, dass das Einschreiben angekommen ist, habe ich nichts gehört. Weder von der Bank noch vom Telefon-Anbieter habe ich eine Antwort bekommen, warum mir Geld abgebucht wird, ohne dass ich je einen Auftrag erteilt hätte“, sagt sie. <BR /><BR />Nun schreitet die Verbraucherzentrale ein und schickt eine Beanstandung. „Erstmals wird eingeräumt, dass die Frau keine Kundin des Telefonanbieters ist und sich die Abbuchung auf den Vertrag einer dritten Person bezieht, aber aus Datenschutzgründen wird ihr die Auskunft verweigert, wer der Nutznießer der Abbuchungen ist. Da schlug es wieder einmal 13“, sagt Bauer.<h3> Der Trick mit dem Datenschutz</h3> Nach dieser VZS-Beanstandung im März 2023 werden die Abbuchungen gestoppt. Bis dahin wurden der Frau 80 Euro abgebucht. „Eigentlich muss ein Unternehmen, wenn es eine Rechnung schickt, auch ein Vertragsverhältnis nachweisen. Und da beginnt das Kafkaeske. Der Konzern bestätigt, dass die Meranerin keine Kundin ist und nie eine Zustimmung für einen Vertrag erteilt hat, aber gleichzeitig werden ihr unter Berufung auf den Datenschutz Auskünfte verweigert, um sich verteidigen zu können“, sagt Bauer.<BR /><BR /><embed id="dtext86-61898221_quote" /><BR /><BR /><BR />Nun macht die VZS den Fall zum Präzedenzfall, da die Meranerin zwar voll im Recht ist, es aber ohne hohe Anwaltskosten nicht geltend machen kann. „Mit diesem unlauteren Verhalten überfordern Großbetriebe Konsumenten teilweise bewusst“, sagt Bauer und leitet ein verpflichtendes Mediationsverfahren ein. Parallel wendet sich die Meranerin auch an die Postpolizei innerhalb der Staatspolizei. „Auch dieser wird die Auskunft verweigert, auf wen der Vertrag läuft. Diese will nun mittels richterlicher Anordnung, den multinationalen Telefonanbieter zwingen, den Vertrag offenzulegen“, sagt sie.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="955861_image" /></div> <BR /><BR />Erstinstanzlich beharrt der Konzern für Wochen auf seiner Position, erst in der zweiten Instanz wird ein externes Rechtsanwaltsbüro mit der Verteidigung beauftragt. Von den abgebuchten 80 Euro will das Unternehmen nur 60 rückerstatten. „Ich bleibe auf 20 Euro sitzen, plus Kosten für Einschreiben und den Zeitaufwand und Ärger, mich zu wehren“, sagt die Meranerin. <BR /><BR /> Bauer unterstreicht die Wichtigkeit dieses Verfahrens: „Aus Sicht des Verbrauchers ist es enorm wichtig, dass wir ein Großunternehmen ins Mediationsverfahren gezwungen haben. Auch wenn der Streitwert gering war, hat das Unternehmen ein Vielfaches an Kosten zu tragen.“ Und die Meranerin ist dankbar: „Ohne VZS wäre ich außerstande gewesen, mich zu wehren.“<BR />