Weil das Opfer und der mutmaßliche Täter ein Paar waren, geht die Staatsanwaltschaft von einem Mord unter erschwerenden Umständen aus. Bei einer Verurteilung müsste Gruber lebenslang hinter Gitter. <BR /><BR /> Es wird immer wahrscheinlicher, dass die Verteidigung von Alexander Gruber ein Gutachten zu dessen Alkoholkonsum bzw. den möglichen Auswirkungen auf seine Psyche beantragen könnte. Anlass dazu dürfte nicht zuletzt Grubers zusehends konfus erscheinender Zustand sein.<BR /><BR /> Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gruber wegen Mord, erschwert durch den Umstand, dass das Opfer und der mutmaßliche Täter ein Paar waren. Angesichts dieses erschwerenden Umstandes würde bei einer Verurteilung wegen Mord lebenslange Haft drohen. <h3> Von Psychologin betreut</h3>Gruber beharrt gegenüber seinem Verteidiger Enrico Lofoco darauf, dass Sigrid Gröber die Treppe zu seiner Hauswartwohnung in der Hotelfachschule in Meran hinunter gestürzt sei. Die Autopsieergebnisse widersprechen dieser Version. Einmal habe Gruber auch gesagt, er selbst sei mit Gröber über die Stufen gefallen und auf ihr gelandet. An weitere Details des Abends könne er sich nicht erinnern. <BR /><BR />Alexander Gruber wird im Gefängnis von einer Psychologin betreut. Gemeinsam mit ihr will Verteidiger Lofoco nun abwägen, ob sein Mandant einem Gutachten unterzogen werden sollte. Bei ihren jüngsten Treffen soll Gruber nämlich zusehends zusammenhanglose und teils konfuse Antworten gegeben haben. Durch ein Gutachten könnte abgeklärt werden, ob Gruber alkoholkrank sein könnte. Auch gäbe es Hinweise, wonach er in der Vergangenheit bewusstseinsverändernde Substanzen konsumiert haben könnte. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="880373_image" /></div> <BR /><BR />Artikel 95 des italienischen Strafgesetzbuches betrifft Straftaten, die „im Zustand chronischer Vergiftung durch Alkohol begangen wurden“. Bei Personen, die im klinischen Sinn als alkoholkrank eingestuft werden, könnte eine eingeschränkte Einsichts- und Willensfähigkeit zum Tragen kommen – dies auch, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt nüchtern war. Eine verminderte Zurechnungsfähigkeit würde sich wiederum auf die Schuldfähigkeit und zugleich mildernd auf das Strafmaß auswirken. <BR /><BR />Die bisherige Rekonstruktion des letzten Abends im Leben von Sigrid Gröber belastet Gruber schwer: Bis 18 Uhr war das Paar in einem Gastlokal. Gegen 19 Uhr sahen Zeugen die 39-Jährige am Boden vor der Hausmeisterwohnung liegen, konnten ihr aber nicht helfen, da Gruber sie angeschrien und vertrieben hat. In der Folge soll sich Gruber allein in ein Gastlokal begeben haben, wo er Alkohol getrunken habe, bis er gegen 21 Uhr schließlich des Lokals verwiesen wurde. <h3> Hilflos im Freien</h3>Zum derzeitigen Ermittlungsstand scheint somit, dass Sigrid Gröber die ganze Zeit über hilflos im Freien lag – bis 2 Uhr früh, als sich Gruber endlich an einen Passanten wandte, der Hilfe holte.<BR /><BR /> Ihre Familie hat sich inzwischen anwaltlichen Beistand geholt. Sie wird von Rechtsanwalt Martin Fill vertreten. Ob sich die Hinterbliebenen in einem anstehenden Strafverfahren als Nebenkläger einlassen werden, war vorerst unklar.<BR /><BR />