Der 36-Jährige war seinen Verletzungen im Spital erlegen.Staatsanwalt Lorenzo Puccetti hatte gegen die Pkw-Lenkerin wegen fahrlässiger Tötung, Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung und Trunkenheit am Steuer ermittelt. Letzterer Anklagepunkt wurde aber bei der Vorverhandlung am Montag vor Richter Andrea Pappalardo als unzulässig erklärt, wie die Tageszeitung "Dolomiten" am Dienstag berichtet.Der Alkoholtest, der 1,7 Promille ergeben hatte, war nämlich erst zweieinhalb Stunden nach dem Unfall durchgeführt worden, nachdem die Slowakin selbst die Carabinieri verständigt hatte.Die Rechtsanwälte der Frau, Klaus Pirhofer und Mark Antonio De Giuseppe, brachten im Rahmen ihrer Verteidigungsermittlungen eine Zeugin bei, die bestätigte, dass die Slowakin den Alkohol auf den Schock hin erst nach dem Unfall zu sich genommen hatte.rc______________________________________________________________________Lesen Sie mehr in der Dienstags-Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten".