Als die Carabinieri von Leifers den Pkw-Fahrer stoppten, war er aufgrund seiner Trunkenheit kaum noch in der Lage den Alkotest auszuführen. Den Führerschein konnten die Ordnungskräfte dem Mann dennoch nicht abnehmen, da dieser – aufgrund von Trunkenheit am Steuer – bereits entzogen worden war.Der 50-jährige wird sich nun vor Gericht verantworten müssen, sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt.stol