Seit kurzem werden in Südtirol Lieferservices angeboten, die auch während der Nachtstunden Alkohol an Privatpersonen nach Hause liefern. Dies nahm der Bozner Quästor Lucio Carluccio am Montag zum Anlass, die Anbieter per Verordnung zu verpflichten, sich an das Verbot, Alkohol an Minderjährige unter 18 Jahren zu verkaufen, zu halten. Es müsse ein entsprechender Hinweis auf der Homepage und in der Bewerbung des Unternehmes angebracht werden. Zudem seien die Unternehmer daran erinnert, dass ein Übertreten des Verbotes sanktioniert wird: Die Strafen reichen von 250 bis 1000 Euro, bei wiederholtem Übertreten wird der Betrag verdoppelt.stol