Die Transportkommission der Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung mit breiter Mehrheit einen neuen Text genehmigt: Alkoholausschank soll das ganze Jahr über bis 3 Uhr morgens (und nicht mehr wie bisher bis 2 Uhr) möglich sein. Zu Silvester und am 15./16.August gilt keine Beschränkung. Bei Zuwiderhandeln wird das erste Mal eine Geldstrafe von 5000 bis 20.000 Euro verhängt und erst bei erneuter Verletzung im Zweijahreszeitraum die Schließung des Lokals für sieben bis 30 Tage verfügt. Geldstrafen anstatt SchließungNur Lokale, die nach 24 Uhr Alkohol ausschenken, müssen am Ausgang einen Alkomaten sowie entsprechende Hinweistafeln aufstellen. Bei Verletzung ist eine Geldstrafe von 300 bis 1200 Euro aber keine Schließung des Lokals mehr vorgesehen.„Es freut mich, dass die von der SVP vorgeschlagenen Änderungen im Wesentlichen angenommen wurden. Nun ist die Regelung einfacher, vernünftiger und praktikabler“, erklärt SVP-Kammerabgeordneter Karl Zeller.Die Änderungen müssen nun noch vom Plenum der Abgeordnetenkammer behandelt und vom Senat akzeptiert werden. Es wird allgemein erwartet, dass die neuen Bestimmungen im Juli 2010 in Kraft treten werden.Ursprünglicher Vorschlag: Bürgermeister bestimmtIn Bezug auf den Alkoholausschank nach 2 Uhr morgens sah der ursprünglich vom Senat genehmigte Text vor, dass der Bürgermeister zehn Tage im Jahr bestimmen kann, an denen bis 5 Uhr morgens Alkohol ausgegeben werden kann. Alle Inhaber von Lizenzen zum Alkoholausschank (Bars, Diskotheken, Hotels usw.) werden aber verpflichtet, am Ausgang des Lokals einen Alkomaten aufzustellen. Bei Zuwiderhandeln drohte auch bei einem ersten Vergehen eine sieben- bis 30-tägige Schließung.Dieser Vorschlag stieß bei den Betroffenen auf Kritik, insbesondere weil es nicht zumutbar erschien, auch Gastbetriebe, die nur tagsüber geöffnet haben, zur Aufstellung eines Alkomaten zu verpflichten.