Das habe schwerwiegende Folgen für Kinder und ihre Mütter, so FEM.A. Wenn Kinder den Kontakt zum Vater ablehnen, etwa weil sie ihn als gewalttätig erlebt haben, werde der Grund der Ablehnung bei der Mutter gesucht. Die Konsequenz ist, dass Kinder, die von Gewalt oder Missbrauch durch ihren Vater berichten, zum Kontakt gezwungen werden. Mütter, die ihre Kinder schützen wollen, können sogar die Obsorge verlieren, zeichnete der Verein auf. Als Begründung werde von den Gerichten etwa die Eltern-Kind-Entfremdung genannt.<BR /><BR />„In familiengerichtlichen Verfahren erlebe ich immer wieder, dass Gewalt nicht ernst genommen, sondern relativiert wird. Diese Praxis gefährdet Frauen und Kinder massiv und widerspricht jeder rechtsstaatlichen Verantwortung. Es ist höchste Zeit, dass der Schutz von Betroffenen Vorrang vor allen anderen Erwägungen hat“, sagte Markus Drechsler, Experte in Straf- und Familienrechtsverfahren. Selbst wenn dokumentierte Hinweise auf Gewalt oder Missbrauch vorliegen, würden viele Familienrichterinnen und -richter das Kontaktrecht des Vaters höher als das Recht des Kindes auf Schutz und Sicherheit stellen.<BR /><BR />„Meine Erfahrung zeigt, dass Berichte von Kindern über direkte oder miterlebte Gewalterfahrungen oftmals als Ausfluss eines Loyalitätskonfliktes oder einer negativen Beeinflussung durch die Mutter erachtet werden, anstatt die Gewaltschilderungen eingehend zu prüfen“, sagte Opferschutzanwältin Sonja Azis in der Aussendung. „Zur Wahrung des Kindeswohles bedarf es einer gründlichen Prüfung der Gewaltvorwürfe durch Familiengerichte, selbst wenn es im Strafverfahren zu einer Einstellung oder einem Freispruch im Zweifel gekommen ist. Weiters sollen vermehrt Anti-Gewalt-Trainings für gewalttätige Väter angeordnet werden.“<BR /><BR />Auch FEM.A.-Obfrau Andrea Czak beklagt, dass „in vielen familiengerichtlichen Verfahren wird den Tätern mehr geglaubt als den Opfern oder Müttern, die ihre Kinder schützen wollen. Argumentationsmuster der Täter werden sogar übernommen, im Glauben, sie würden das Kindeswohl wahren.“ Statt den Mut der Mütter, ihre Kinder zu schützen, zu würdigen, würden sie „als Lügnerinnen dargestellt und letztlich kriminalisiert“, sagte Czak. Bei einer Pressekonferenz am Nachmittag werden die Expertinnen und Experten ihre Statements präsentieren.<BR /><BR />Anlässlich des Internationalen Tags der Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher am 28. September präsentierte FEM.A seine Petition zum Gewaltschutz an Familiengerichten sowie seinen Forderungskatalog zum Opferschutz und dem Ende der Armut von Alleinerzieher und ihren Kindern. Gefordert wird etwa, dass es keine Obsorge oder Kontaktrechte für gewalttätige Elternteile geben soll, wenn der Schutz nicht gewährleistet sei. Es sollte ein Verbot von Mediation und verpflichtender Elternberatung mit dem gewalttätigen Ex-Partner geben. FEM.A wünscht sich auch kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Kinder und Mütter im Familienrecht, auch wenn es kein Strafverfahren gab, sowie verbindliche Fortbildung aller im Verfahren Beteiligten zu Gewalt, Trauma und Täterstrategien. Der Verein wünscht sich auch eine Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle bei institutioneller Gewalt durch Gutachten oder Behörden sowie den Zugang zu qualifizierter Rechtsvertretung für armutsbetroffene Mütter.<BR /><BR />(S E R V I C E - Die Petition kann online unterzeichnet werden unter https://go.apa.at/2ulo1kAt.)