Wie berichtet, steht der Verdacht im Raum, dass Restasche aus Fernheizwerken wie jenem in Laas als Holzkohle deklariert und in der Folge als Bestandteil von Produkten wie Grillbriketts, „Terra-Preta“-Dünger sowie zur Herstellung von Beton und Asphalt benutzt worden sei – nach Ansicht der Ermittler nicht zulässige Verwendungen. <BR /><BR />Im Rahmen der Aktion „Alpenkohle“ wird gegen 19 Personen ermittelt. Fünf Personen wurden verhaftet – darunter Amtsdirektor Angelucci und Umweltinspektor Marri. 16 Tage lang saßen sie in vorbeugender Verwahrungshaft, bis das Trienter Freiheitsgericht die Maßnahme im Juni auf Antrag ihrer Verteidiger aufhob. <BR /><BR />Laut Freiheitsgericht habe Angelucci nur seine Pflicht als Amtsdirektor für Abfallwirtschaft getan, Marri sei für einige der Handlungen, die die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, gar nicht zuständig gewesen. Für beide gelte: Es seien keine schwerwiegenden Verdachtsmomente ersichtlich, die auf eine Mittäterschaft an einem mutmaßlich illegalen Müllhandel hindeuteten. Deshalb würde es keine Voraussetzung für eine vorbeugende Verwahrungshaft hinter Gittern geben. <BR /><BR />Ähnlich unmissverständliche Töne schlug das Gericht auch bei Landesumweltagentur-Direktor Flavio Ruffini an. Er war auf freiem Fuß geblieben, jedoch für den Zeitraum von einem Jahr von allen öffentlichen Ämtern suspendiert worden. Das Freiheitsgericht annullierte die Maßnahme. <BR /><BR /> Die Trienter Staatsanwaltschaft teilt die Auffassung der Richter offenbar nicht und legte sofort Kassationsbeschwerde ein. Sollte das römische Höchstgericht am 8. Oktober die Entscheidung des Freiheitsgerichtes kippen, müsste die Frage zur Notwendigkeit einer vorbeugenden Verwahrungshaft erneut vor dem Freiheitsgericht – in anderer personeller Zusammensetzung – beurteilt werden. <BR /><BR />Zeitgleich mit den beiden Beamten waren auch der Obmann des Fernheizwerkes Leeg in Laas, Andreas Tappeiner, Verwaltungsratsmitglied Hugo Trenkwalder und der externe Umweltberater Rupert Rosanelli aus der Haft entlassen worden. Laut Freiheitsgericht sei das Argument der potenziellen Gefahr der Tatwiederholung hinfällig, da das Fernheizwerk längst unter kommissarische Verwaltung gestellt wurde. Auch sei keine Höchstdauer für die U-Haft angegeben worden. <BR /><BR />Das Freiheitsgericht soll weiters betont haben, dass es sich um eine sehr komplexen Fall handle. Die Frage, worum es sich bei dem grobkörnigen Pulver, das den Ermittlern zufolge Asche – und somit Abfall – , und der Verteidigung zufolge Kohle sei – dürfte wohl erst durch ein Gutachten im Rahmen einer Hauptverhandlung geklärt werden. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.