Dem Beklagten, der dort übergangsmäßig das Kommando inne hatte, war eine Wohnung zur Verfügung gestellt worden. <BR /><BR />Elektro-, Wasser- und Heizungsanlage der Unterkunft werden von der zentralen Anlage des Ausbildungszentrums mitversorgt. Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof legte dem Beklagten rechtswidriges Verhalten zur Last.<BR /><BR /> Er habe in seiner Eigenschaft als Kommandant und Hauptverantwortlicher der Einrichtung seine Dienstpflicht verletzt, indem er es unterlassen habe, die erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Kosten für die private Haushaltsversorgung dem Bewohner der Unterkunft – also sich selbst – in Rechnung zu stellen, so die Vorhaltung.<BR /><BR /> Vielmehr habe er bescheinigt, dass die Angaben in der Rechnung sich auf den Verbrauch der Kasernen beziehen würden und keine privaten Verbraucher enthalten seien.<BR /><BR />Damit habe er die für die Verwaltung der Einrichtung Verantwortlichen in die Irre geführt und den Alpini einen finanziellen Schaden in Höhe von 34.000 Euro zugefügt, er müsse das Geld zurückzahlen, forderte die Staatsanwaltschaft. <BR /><BR />Der Richtersenat am Rechnungshof (Vorsitz Richter Enrico Marinaro) sah das offenbar auch so, stellte aber eine Neuberechnung an: Unterm Strich bleiben 20.000 Euro übrig, die der Ex-Kommandant rückerstatten soll. <BR /><BR />Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig und kann vom Betroffenen bei der Zentralsektion des Rechnungshofes in Rom angefochten werden.