Da die beiden Bergsteiger nun nicht mehr sicher ins Tal zurückkommen konnten, setzten sie einen Notruf ab. <BR /><BR />Ein Rettungshubschrauber brachte die Alpinisten zur Stüdlhütte. Von dort stiegen sie zu Fuß weiter ab, berichtet die Tiroler Tageszeitung. <BR /><BR />Die Zeitung erinnert in diesem Zusammenhang auch an einen anderen Fall: <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/alpinistin-33-starb-in-osttirol-begleiter-36-wegen-fahrlaessiger-toetung-angeklagt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">ein Alpinist steht vor Gericht, weil seine Verlobte im vergangenen Januar am Großglockner ums Leben kam.</a><BR /><BR />Der Fall wirft in Österreich aktuell Fragen auf. Viele Bergsportler fragen sich, ob auch jemand haftbar gemacht werden kann, der nur eine Gruppe von Freunden bei einer Bergtour anführt. Laut einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1998 („Piz-Buin"-Urteil) ist das möglich. Verantwortlich gemacht werden kann laut Anwalt Andreas Ermacora, wer die Gefahren einer Tour herunterspielt.