Der Mann muss sich am 19. Februar wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht verantworten. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Der Angeklagte gab eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er „ein Fehlverhalten in Abrede“ gestellt habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung mit. <BR /><BR />Nach der Einholung von gerichtsmedizinischen Gutachten, der Auswertung von Handys und Sportuhren, Bildern und Videos sowie der Begutachtung durch einen alpintechnischen Sachverständigen machte die Anklagebehörde dem erfahrenen Alpinisten jedoch mehrere Fehler zum Vorwurf.<BR /><BR />Die beiden Bergsteiger waren am 18. Jänner von Kals zu der folgenschweren Glockner-Besteigung auf 3.798 Metern Seehöhe aufgebrochen. Die Tour sollte über den Stüdlgrat zum Großglockner und einem Abstieg über den Kleinglockner bzw. über die Adlersruhe zurück zum Ausgangspunkt führen. Die beiden sollen indes laut Polizei aufgrund „konditioneller und technischer Schwierigkeiten“ nur langsam vorangekommen sein, hatte es geheißen. Als die Frau zu erschöpft war, um weiterzugehen, machte sich der 36-Jährige auf den Weg zur Adlersruhe bzw. der geschlossenen Erzherzog-Johann-Hütte, um Hilfe zu holen. <BR /><BR />Die alarmierte Bergrettung Kals und Alpinpolizisten machten sich schließlich in der Nacht zu Fuß auf den Weg. Eine Hubschrauberbergung konnte bei Tagesanbruch aufgrund des starken Windes nicht durchgeführt werden. Kurz nach 10 Uhr erreichten die Bergretter das Opfer und fanden sie nur noch tot vor.