Vor genau 125 Jahren kaufte die Gemeinde Kaltern den Kalterer See. Die Gemeinde Kaltern konnte sich jedoch nur kurze Zeit über ihren neuen Besitz freuen. <BR /><BR />Am 22. April 1901 wurde der Kaufvertrag beim Bezirksgericht Kaltern eingetragen und damit rechtskräftig: Somit ging der See vor 125 Jahren ins Eigentum der Gemeinde Kaltern über, nachdem der Kalterer See zuvor 25 Jahre lang in Privatbesitz war. Das k.k Finanzministerium hatte im Jahre 1876 dem Baron Joseph Di Pauli um 113.000 Gulden „das Eigentumsrecht der bereits in seinem Genusse stehenden Pfandherrschaft Kaltern und Laimburg“ verkauft. Dazu gehörte auch der Kalterer See. <BR /><BR />Laut einem alten Recht durfte jeder Kalterer zweimal im Jahr einen Karpfen im Kalterer See stechen. Dies zu überwachen war aber alles eher als leicht. Di Pauli wollte Streitigkeiten vermeiden und beschloss schließlich, den See zu verkaufen.<BR /><BR />Am Stephanstag, den 26. Dezember 1900, kam der Kalterer Gemeinderat zusammen, um neun Tagesordnungspunkte zu behandeln. Auf der Tagesordnung stand auch der Ankauf des Kalterer Sees. Alleiniger Eigentümer des Sees war der ehemalige österreichische Handelsminister Baron Josef Di Pauli. Der damalige Bürgermeister Johann Jakob Andergassen trug im Gemeinderat das Schreiben Di Paulis vor. Darin erklärte dieser seine Bereitschaft, den See an die Gemeinde zu verkaufen. Als Kaufpreis nannte er 5500 Gulden bzw. 11.000 Kronen. <BR /><BR />Zur Veranschaulichung: Eine Krone entsprach um die Jahrhundertwende inflationsbereinigt etwa 5 bis 10 Euro. Rund 13 Kronen kosteten damals ein Paar Schuhe und 45 Kronen musste man für einen Herrenanzug ausgeben. <BR /><BR />Die Gemeinde Kaltern konnte sich jedoch nur kurze Zeit über ihren neuen Besitz freuen: 1933 wurden vom italienischen Staat alle Seen mittels Gesetz zu öffentlichen Gewässern erklärt. Gegen diese Entscheidung hätten die Grundeigentümer innerhalb von sechs Monaten rekurrieren können, doch in Kaltern hat der seinerzeitige, vom italienischen Staat eingesetzte Amtsbürgermeister die Frist ungenützt verstreichen lassen.<BR /><BR />Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchte die Gemeinde Kaltern den See zurückzubekommen und ging einen Rechtsstreit ein. Doch mit Entscheidung von 6. Februar 1967 legte das Gericht fest, dass der Kalterer See öffentliches Gewässer bleibt. Weitere Gerichtsverfahren folgten, um die genaue Abgrenzung des Sees festzulegen. Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts fand man diesbezüglich schließlich eine Einigung mit dem Land, das mittlerweile vom Staat den Besitz des Kalterer Sees übernommen hatte.<BR /><BR />Heute ist der Kalterer See – wie alle Gewässer – ein öffentliches Gut im Eigentum des Landes. Das Lido am nordwestlichen Ufer gehört indes der Gemeinde Kaltern.