Das Land schraubt die Klimastandards schrittweise in die Höhe. Für jedes nach dem 13. Juni eingereichte Projekt für einen Neubau im Bereich Wohnbau, Gastgewerbe, Dienstleistung und Handel gilt der Klimahaus-Standard B als unterstes zu erfüllendes Niveau. „Dies entspricht einem Heizwärmeverbrauch von rund 50 Kilowattstunden oder fünf Litern Heizöl pro Quadratmeter im Jahr“, sagt Landesrat Michl Laimer. Nicht vorgeschrieben ist zumindest noch heuer, über welche Quellen ein Bauherr den Energiebedarf abdeckt.Dies wird sich aber ändern. „Eine EU-Richtlinie schreibt die Verwendung von Alternativenergie für Neubauten vor“, so Laimer. Diese hat Rom bereits übernommen und am Montag beschloss die Landesregierung, dies auch für Südtirol zu tun. „Ab 1. Jänner 2012 werden Neubauten einen Teil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen abdecken müssen“, so Laimer. So wie Rom will es Bozen aber nicht machen. „Der Staat sieht für jeden Neubau einige Quadratmeter Photovoltaik vor, egal wo sich das Haus befindet“, kritisiert Laimer. Zudem werde bei Neubauten in Südtirol „fast automatisch“ Sonnenenergie zur Warmwassergewinnung genutzt. Entfallen in Italien auf je 1000 Einwohner 27 Quadratmeter Photovoltaikanlagen und in der EU 57 Quadratmeter, so sind es in Südtirol 386 Quadratmeter.„Über Sonnenenergie decke ich aber nur den Bereich Warmwasser und nicht das Heizen ab“, sagt Laimer. Bei seinen Vorgaben werde das Land deshalb „stark in Richtung Biomasse und Wärmepumpen“ gehen. Geothermie in Kombination mit einem Klimahaus B reiche für den Wärmebedarf vollständig aus. „In der Schweiz sind bereits 70 Prozent der Neubauten mit Geothermie ausgestattet“, so Laimer. In Südtirol stecke sie hingegen noch in den Kinderschuhen. „Zu Unrecht“, meint der Landesrat.Wer Laimers Energiepolitik kennt, der weiß, dass er nie allein auf Zwang setzt. Alternativenergie wird bei Neubauten im nächsten Jahr zwar zur Pflicht. „Es wird aber auch dafür einen Anreiz geben“, sagt Laimer.Denn: Das Anheben der Mindestniveaus am 13. Juni wirkt sich auch auf den Kubaturbonus aus. Derzeit bekommen Bauherren, die anstatt des Mindestniveaus eines Klimahauses C ein KlimaHaus B errichten, einen Bonus von fünf Prozent der Kubatur zugesprochen. Für ein KlimaHaus A gibt es zehn zusätzliche Prozent. „Wenn das Klimahaus B ab 13. Juni zur Norm wird, fällt dafür selbstverständlich der Kubaturbonus weg. Beibehalten wird er dagegen für KlimaHaus-A-Neubauten“, so der Landesrat. Er kann sich gut vorstellen, Häuslbauern die Pflicht zur Alternativenergie mit einem erneuten Kubaturbonus zu versüßen. Jeder müsse Alternativenergie vorweisen. „Über Prozentsätze wird noch entschieden. Ich kann aber jetzt schon sagen, dass 20 Prozent zu wenig sind. Es muss ein beträchtlicher Teil sein“, so Laimer. Wer über den beträchtlichen Anteil aber hinausgehe, soll zusätzliche Kubatur geschenkt bekommen.bv