Samstag, 24. November 2018

Amnesty: Frauen nicht ausreichend vor Vergewaltigung geschützt

„Nein heißt Nein“ – das gilt in weniger als einem Drittel der europäischen Länder. In den meisten Ländern werde ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt, teilte Amnesty International mit.

Die rechtliche Definition von Vergewaltigung unterscheidet sich in den europäischen Ländern stark. - Foto: © shutterstock









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