Wer gleichzeitig Human- und Zahnmedizin studiert, darf mit den entsprechenden Abschlüssen in der gesamten EU arbeiten.Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefällt, der sich mit dem Fall eines Südtirolers zu befassen hatte. Diesem war vom Gesundheitsministerium die Anerkennung seines österreichischen Abschlusses in Humanmedizin verweigert worden.Das Ministerium hatte die Berufstitelanerkennung unter anderem mit dem Argument verweigert, weil ein Doppelstudium belegt worden sei. D/wib Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".