Mustafa Zeeshan sei bei den Gesprächen mit den Gutachtern auf Fragen zur Tatnacht nicht eingegangen, er habe von Treffen zu Treffen widersprüchliche Aussagen über die Zeit vor der Tat gemacht, so Bonadiman. Auch habe der Angeklagte keine Reue gezeigt, seine Tränen in der Tatnacht und im Anschluss daran seien lediglich einem zeitlich begrenzten emotionalen Zustand entsprungen, der aber nicht auf seinen geistigen Zustand zum Tatzeitpunkt schließen lasse. <BR /><BR />Psychiatrische Vorerkrankungen habe man anhand der „detaillierten Anamnese“, die die Gutachter durchgeführt hatten, ausgeschlossen, so Bonadiman. Ihm zufolge habe Zeeshan nur vorgetäuscht, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Überdies seien die beiden Suizidversuche im Gefängnis als demonstrative Handlungen zu interpretieren, die der Angeklagte nicht hätte zu Ende führen wollen, bestätigte Bonadiman die Schlüsse, die bereits Amtsgutachter Eraldo Mancioppi gezogen hatte: Mustafa Zeeshan sei demnach zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig gewesen. <h3> „Wir haben zweieinhalb Jahre lang nichts verstanden“</h3>„Wir haben zweieinhalb Jahre lang nichts verstanden – ich auch nicht, und ich schäme mich dafür“: Mit diesen Worten ließ die Gutachterin der Verteidigung, Anna Palleschi, aufhorchen. Nachdem das Psycho-Gutachten u. a. um eine 3-stündige Videoaufnahme vom ersten Verhör vor dem U-Richter erweitert wurde, habe sie ausreichend Hinweise gesammelt, um von einer psychotischen Depression bei Mustafa Zeeshan auszugehen. Auf den Videos sei Zeeshan in einem sogenannten katatonischen Zustand zu sehen, der einen Monat lang andauerte, bestätigte auch Margot Zanetti, die Kriminologin, die bei der Verhaftung Zeeshans im Bozner Gefängnis arbeitete und ihn beobachtet hatte. <BR /><BR /><BR />Vor dem Schwurgericht wurde gestern der Ausschnitt eines Videos vorgeführt, auf dem Zeeshan in einem Rollstuhl sitzend zu sehen ist – er regt sich nicht, als ihm jemand in die Wange kneift. Die Katatonie sei dabei lediglich ein Symptom der psychotischen Depression, erklärte Palleschi. Eine solche Störung könne überdies zu dissoziativen Momenten führen. Folglich sei Zeeshan zum Tatzeitpunkt in einem dissoziativen Zustand und damit nicht einsichts- und willensfähig gewesen, so Palleschi. Eine Verschärfung der Symptome der psychotischen Depression könne durch Stress – in Zeeshans Fall die schwere Erkrankung der Mutter – ausgelöst werden, erklärte Palleschi.<BR /><BR />Am Ende der Verhandlung beantragte die Verteidigung, Mustafa Zeeshan selbst anzuhören – Nebenkläger Hamza Hamza (vertreten von Andrea Benassai) und Staatsanwältin Sara Rielli sprachen sich dagegen aus. Das Schwurgericht gab dem Antrag aber statt und vertagte die Verhandlung auf den 15. Februar – an dem Tag wird Zeeshan sein Schweigen brechen. <BR />