Deshalb verfügte das Gericht (Vorsitz Richter Carlo Busato) zusätzlich, Oberhauser (25) zur Behandlung noch vor Haftantritt für mindestens 3 Jahre in eine Einrichtung für Straftäter, die psychiatrische Hilfe brauchen (REMS), einzuweisen – auch „angesichts der Gemeingefährlichkeit des Angeklagten“, wie es in der gestern hinterlegten Urteilsbegründung heißt (Urteilsverfasser Richter Stefan Tappeiner). <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mordfall-barbara-rauch-26-jahre-haft-fuer-lukas-oberhauser" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Lukas Oberhauser, der sich im Bozner Gefängnis befindet, wurde erstinstanzlich für schuldig befunden, Barbara Rauch (28) in der Nacht auf den 9. März 2020 im „Bordeauxkeller“ in Eppan getötet zu haben.</a> Verurteilt wurde er auch für das Stalking an Barbara Rauchs Lebensgefährten, während die Vorhaltung, Barbara Rauch selbst längere Zeit gestalkt zu haben, einer von 3 Erschwernisgründen war – neben Mord mit Vorbedacht und der Ausnutzung zeitlicher bzw. örtlicher Umstände, die die Abwehr des Opfers einschränkten.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mordfall-barbara-rauch-beschenkt-beleidigt-mit-sms-bombardiert" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> machte Oberhauser Barbara Rauch teure Geschenke, verfolgte sie, bombardierte sie mit SMS. Als sich die junge Frau seinen unerwünschten Aufmerksamkeiten mehr und mehr entzog, reagierte er wütend, forderte die Geschenke zurück und schickte immer bedrohlichere Nachrichten. Schließlich – nachdem er nach ihrer Anzeige eine Zeitlang auf Distanz geblieben war – nahm er von daheim ein Messer mit, fuhr nach Eppan, wartete, bis Barbara Rauch alleine war und tötete sie. Laut Urteilsbegründung war er dabei nur eine Minute und 8 Sekunden lang im Lokal. Dann ging er zu Fuß nach Terlan, wo er von den Carabinieri verhaftet wurde. <BR /><BR />Der Amtssachverständige Dr. Ivano Simioni hatte bei Oberhauser auf „eine Persönlichkeit mit obsessiven und narzisstischen Zügen“ befunden, doch dies habe sich nicht auf dessen Einsichts- und Willensfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgewirkt. So sahen es auch die Gutachter von Staatsanwalt und Nebenklägern. <BR /><BR />Doch für das Schwurgericht war es Dr. Prast, der Gutachter der Verteidigung, der die „wahrscheinliche und auch plausible Erklärung“ für Oberhausers Verhalten geliefert hat. Das Gericht folgte deshalb seinem Befund, Oberhauser sei nur teils zurechnungsfähig gewesen – was beim Strafmaß berücksichtigt wurde. <BR /><BR /> Laut Gutachter Dr. Heinz Prast litt Oberhauser an Erotomanie (Liebeswahn) im Rahmen einer Borderline-Störung. Da er nicht fähig gewesen sei, eine reife Beziehung aufzubauen, habe er den daraus resultierenden Stress bewältigt, indem er das Objekt seiner Zuneigung idealisierte, aber auch die „Beziehung“ dazu kontrollieren wollte. Das – darüber waren sich auch die anderen Gutachter einig – habe Oberhauser versucht, durch die vielen teuren Geschenke zu erreichen. Barbara Rauchs Zurückweisung habe er nicht bewältigen können. Hinzu komme die obsessive Zwangsvorstellung, alles in seinem Leben „zu einem Abschluss bringen“ zu müssen. Zum Tatzeitpunkt habe Oberhauser zwar gewusst, was seine Handlung für Konsequenzen haben würde, aufgrund seines komplexen Krankheitsbildes sei seine Fähigkeit, sich für eine alternative Verhaltensweise entscheiden zu können, aber erheblich eingeschränkt gewesen, wird der Gutachter in der Urteilsbegründung zitiert. Das Schwurgericht schließt auf eine „unreife und neurotische Persönlichkeit“ und unterstreicht Oberhausers „manische Obsession“ für bestimmte Rituale. Die Aussagen seiner Zellengenossen hätten bestätigt, dass Lukas Oberhauser sich auch im Gefängnis zwanghaft verhalte, beispielsweise ständig putze und ausraste, wenn die Routine unterbrochen werde. <BR /><BR />Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, Oberhausers Verteidigung kann dagegen Rechtsmittel einlegen.