Der Vorvertrag für den Inflationsausgleich wurde bereits Ende August unterzeichnet, das Geld für Oktober fix versprochen. Warum kommt es jetzt doch anders?<BR /><BR /> Die Angestellten des öffentlichen Dienstes müssen nun doch noch einen Monat länger als versprochen auf den ihnen zustehenden Inflationsausgleich warten. Der Grund dafür: Aufgrund neuerlicher rechtlicher Zweifel bei der Landesprüfstelle dürfte die Landesregierung die Auszahlung der Rückstände erst am kommenden Dienstag beschließen. Und dann muss der Vertrag erst noch zum Rechnungshof.<BR /><BR />„Der Landeshauptmann hatte hoch und heilig versprochen, dass die Angestellten zusammen mit dem Oktobergehalt die Unatantum-Zahlung erhalten würden. Und jetzt das!“, ärgert sich Andreas Dorigoni. Wie berichtet sollte diese den Inflationsausgleich für die Jahre 2019-21, einen weiteren Inflationsausgleich für das Jahr 2022 sowie einen Vorschuss auf die Erhöhung der Entlohnungen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 enthalten. <BR /><BR /><embed id="dtext86-61492363_quote" /><BR /><BR />Wie nun bekannt wurde, klappt das mit der Auszahlung der insgesamt 148,5 Millionen Euro sowie der gleichzeitigen Anhebung der Gehälter an die insgesamt über 35.000 Bediensteten bei Land, Sanität und Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art im Oktober sicher nicht mehr.<BR /><BR />Schuld daran sind neuerliche rechtliche Zweifel am Vertrag bei der Landesprüfstelle. Dabei war die Unterzeichnung des Teilvertrages des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) am 23. August noch groß gefeiert worden. „Im Detail ging es dabei um die Ausgleichszahlungen für die Führungskräfte“, erklärt Dorigoni. Bis 31. Dezember 2022 waren diese nämlich als normale Angestellte mit Führungsauftrag eingestuft und sind erst seit Beginn dieses Jahres mit dem neuen Kollektivvertrag für Führungskräfte neu eingestuft.<h3> Bei Führungskräften geht es problemlos</h3> „Obwohl weit komplexer als der Teilvertrag des BÜKV ist der problemlos über die Bühne gegangen“, bemängelt Dorigoni. Entsprechend steht somit auch den Führungskräften die Auszahlung des Inflationsausgleichs zu. Nun scheinen die Zweifel ausgeräumt und die Landesregierung dürfte am Dienstag die Auszahlung der Gelder beschließen.<BR /><BR />Dass sich diese damit erneut um einen weiteren Monat verzögert sorgt bei den Gewerkschaften für Unmut. „Wir Gewerkschaften haben unsere Hausaufgaben alle termingerecht erledigt“, sagt Dorigoni. Summen und Beträge seien bereits im März dieses Jahres bekannt gewesen. Somit sei es völlig unverständlich, warum beim Land nun neuerlich rechtliche Zweifel aufgekommen sind. <BR /><BR />Und noch eines stößt Dorigoni sauer auf. Mit Inkrafttreten der Durchführungsbestimmung, wonach das Land nun alle Verträge, die das Personal betreffen, verpflichtend dem Rechnungshof zur Begutachtung vorlegen muss, sei eine neue Kontrollstelle eingeschoben worden, was das Ganze noch weiter verzögere.<BR />