Er soll Vermögenswerte verschwiegen und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge der Insolvenz geschmälert haben. Konkret gehe es um Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von rund 360.000 Euro und eine Schenkung an Angehörige von 300.000 Euro.<BR /><BR />Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch dagegen erheben.