Mit Beschluss Nr. 1.014 vom 28. November 2025 hat die Landesregierung neue Richtlinien für Beiträge zum Bau, Kauf und zur Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf genehmigt. Sie gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Februar 2026 über eine neue Online-Plattform eingereicht werden und regeln unter anderem die Zugangsvoraussetzungen, die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die Höhe der Förderbeiträge.<BR /><BR />Auf den ersten Blick bringen die Neuerungen Erleichterungen. Die Einkommensstufen wurden angehoben und die bisherige Mindestzahl von 20 Punkten wurde abgeschafft.<BR /><BR />Für Verwunderung sorgt aber eine zentrale Neuerung, die im Vorfeld kaum kommuniziert wurde. Für einmalige Beiträge gilt nun eine fixe Obergrenze für den Kaufpreis oder die Baukosten einer Wohnung. Wird diese Obergrenze überschritten, ist eine Förderung ausgeschlossen.<h3> Geht an der Realität vorbei</h3>Laut den auf der Webseite des Landes veröffentlichten Tabellen liegt die Obergrenze inklusive Mehrwertsteuer bei 490.000 Euro für Einpersonenhaushalte, bei 676.000 Euro bei zwei und bei 780.000 Euro bei drei Familienmitgliedern. Das Zubehör mit eigenem Preis wird dabei nicht berücksichtigt.<BR /><BR />Was auf dem Papier nach hohen Beträgen klingt, geht in Teilen des Landes jedoch an der Realität vorbei. In Gröden etwa liegen die Immobilienpreise deutlich über diesen Grenzen. Die vom staatlichen Immobilienobservatorium OMI veröffentlichten Richtwerte weisen Quadratmeterpreise von bis zu 11.000 Euro in St. Ulrich und 11.500 Euro in Wolkenstein aus – Werte, die erfahrungsgemäß unter den tatsächlichen Marktpreisen liegen. Eine 50-Quadratmeter-Wohnung kann damit bereits über 550.000 Euro kosten, eine Familienwohnung mit 100 Quadratmetern schnell die Millionengrenze überschreiten.<BR /><BR />Gleichzeitig haben sich auch die Baukosten im geförderten Wohnbau stark erhöht, während die Preise für Wohnungen für Ansässige nur noch knapp unter jenen des freien Marktes liegen. Für junge Einheimische und Familien wird der Erwerb von Wohneigentum zunehmend unerschwinglich.<h3> Klare Benachteiligung</h3>Entsprechend kritisch fallen die Reaktionen in den Gemeinden aus. „Mit großer Verwunderung mussten wir feststellen, dass diese Obergrenze eingeführt wurde. Es handelt sich um einen bedeutenden Einschnitt, besonders für touristische Gemeinden wie unsere, in denen Wohnraum knapp und teuer ist“, erklärt der Ulricher Bürgermeister Tobia Moroder. Er hofft auf Nachbesserungen, etwa in Form von Sonderregelungen für Gemeinden mit ausgeprägter Wohnungsnot.<BR /><BR />Auch in Wolkenstein sieht man die Regelung als klare Benachteiligung. Gemeindereferent Ernest Cuccarollo spricht von einer realitätsfremden Vorgabe und schlägt stattdessen strengere Kontrollen vor. Das Wiedereinführen des Immobilienvermögens der Eltern als Ausschlussgrund würde den Missbrauch von Förderungen eher eindämmen als starre Preisobergrenzen. „So bleibt der Traum vom Eigenheim leider ein Luxus für wenige.“<BR /><BR />Ob die Preisobergrenze in dieser Form bestehen bleibt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.