Mittwoch, 20. September 2023

Ansuchen um Studienbeihilfen bis 2. November

Studierende können fürs akademische Jahr 2023/2024 ab 21. September und bis 2. November online um Studienbeihilfen des Landes ansuchen. Der Zuschuss wird auf Basis der EEVE 2022 mit dem FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage) berechnet.

Bis zum 2. November kann man um Studienbeihilfe ansuchen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Ab dem morgigen Donnerstag können Anträge für Studienbeihilfen des Landes Südtirol für das akademische Jahr 2023/2024 eingereicht werden. Der letzte Einreichtag für die Gesuche ist der 2. November, 12 Uhr.

Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die EEVE 2022, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung mit dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL).

Diese Erklärung kann kostenlos bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden.

Da die EEVE-Erklärung 2022 mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, sofort einen Termin zu vereinbaren. Die Einkommenserklärungen ISEE oder ICEF gelten nicht.

Endgültige Rangordnung am 15. Februar

Am 28. November wird die vorläufige Rangordnung der Gesuche für den Erhalt einer Studienbeihilfe veröffentlicht. Bis 14. Dezember 2023, 12 Uhr, haben die Ansuchenden dann Zeit für eine Berichtigung. Die Ergebnisse sind anhand der Identifikationsnummer, welche automatisch jedem Gesuch zugewiesen wird, ersichtlich. Die endgültige Rangordnung wird am 15. Februar veröffentlicht, und zwar ebenso wie die provisorische auf der Webseite www.provinz.bz.it/studienbeihilfe.

Ausbezahlt werden die Studienbeihilfen voraussichtlich innerhalb 29. März 2024.

lpa/stol

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