Dies hat die Landesregierung am Montag entschieden und damit eine Regelung ausgedehnt, die bisher nur f?r kurzzeitige Anvertrauungen galt."Bisher wurden Zahlungen im Rahmen von kurzzeitigen Anvertrauungen nur zu 20 Prozent als Einkommen bewertet, wurde ein Kind aber das ganze Jahr hindurch einer Familie anvertraut, sind die Zahlungen zu 100 Prozent in die Einkommensberechnung eingeflossen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Bei dieser wurde nun entschieden, dass der Anteil von 20 Prozent k?nftig f?r alle Anvertrauungs-Zahlungen gelten soll, unabh?ngig vom Zeitraum der Anvertrauung.