Das Verwaltungsgericht Bozen hat einen Rekurs des Betreibers des Tanzlokals gegen eine 15-tägige Betriebsschließung wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit abgelehnt. Der Rekurs fußte auf drei Argumenten, die vom Verwaltungsgericht verworfen wurden. Ein Argument der Rekurssteller war, dass es im „Apres Club“ bei 40.000 Besuchern jährlich nicht übermäßig viele Probleme gebe. Die Sicherheitskräfte mussten wegen Schlägereien, sexuellen Übergriffen, Bedrohung, Beschädigung, Drogenkonsums und übermäßigem Alkoholkonsum einschreiten. Dass die Anzahl der Vorfälle in der Norm liege, sei eine subjektive Bewertung, meinte das Gericht. Wichtig sei, dass die Betreiber von sich aus keine vorbeugenden Maßnahmen gesetzt, sondern immer nur auf Vorkommnisse reagiert hätten."Am Freitagvormittag hat die Polizei die vom Verwaltungsgericht angeordnete Suspendierung der Lizenz vollstreckt", heißt es in einer Aussendung der Quästur.Der "Apres Club" soll demnach vom 23. Februar bis zum 9. März geschlossen bleiben.Die zeitlich befristete Suspendierung des “Apres Club” war im Juni 2012 vom Quästor angeordnet worden, da es wegen mehrerer Vorfälle zu einer Serie von Eingriffen der Polizei gekommen war. Laut der Quästur sollen diese Episoden die öffentliche Sicherheit gefährdet haben.Der Betreiber hatte im vergangenen Jahr einen Rekurs gegen diese Anordnung eingereicht, und eine zeitweilige Aufhebung erwirkt. Jetzt wurde der Rekurs jedoch abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat die Verfügung des Quästors für rechtmäßig erklärt.stol