Die rekurrierenden Gewerkschaften müssen SASA zwei Drittel der Verfahrenskosten erstatten.<BR /><BR />Wie berichtet, waren die Transportgewerkschaften FILT-CGIL, OR.S.A., USB und UGL infolge des am 27. November 2025 unterzeichneten Tarifabkommens vors Arbeitsgericht gezogen. Dieses sei von SASA mit nur vier Gewerkschaftsverbänden in Abwesenheit der betrieblichen Gewerkschaftsvertretung unterzeichnet und dann auf die Mitglieder der unterzeichnenden Gewerkschaften und die Nichtmitglieder angewendet worden, beklagten die Gewerkschaften. Dass 86 Prozent der Teilnehmenden an einem Referendum Nein zum Abkommen gesagt hätten, sei ignoriert worden. <BR /><BR />Im März hatte das Arbeitsgericht ein Dekret erlassen, dem SASA Rechnung trug. Das Abkommen wurde nur auf die Mitglieder jener Gewerkschaften angewandt, die unterschrieben hatten, sowie auf alle nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer, die dem Unternehmen explizit mitgeteilt hatten, ob sie die Anwendung wünschten.<BR /><BR />Da das Abkommen die Mitglieder der rekurrierenden Gewerkschaften nicht betraf, wurde deren diesbezügliche Einlassung im jetzt ergangenen Urteil wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse für unzulässig erklärt. Die Richterin erinnerte daran, dass das Referendum erst nach Unterzeichnung des Abkommens abgehalten wurde. Ein Mechanismus zur Aufhebung eines Abkommens durch eine spätere Willensbekundung der Arbeitnehmer sei aber weder gesetzlich vorgesehen noch bindend, sodass das beklagte gewerkschaftsfeindliche Verhalten nicht vorliege. Die SASA habe die Durchführung der Abstimmung zugelassen, ihr jedoch – rechtmäßig – keine aufhebende Wirkung zuerkannt. <h3>Neues Abkommen zu Ergebnisprämien steht</h3>„Das Urteil ist aus zwei Gründen bedeutsam: Es stellt fest, dass es nie ein antigewerkschaftliches Verhalten gab und schafft damit Klarheit über den bisherigen Kurs des Unternehmens. Zum anderen – und das ist SASA besonders wichtig – zeigt es einmal mehr, wie wichtig es ist, den gemeinsamen Dialog mit allen Gewerkschaften fortzusetzen: fair und transparent, auf Augenhöhe“, sagt SASA-Präsidentin Astrid Kofler. <BR /><BR />Indes haben sich SASA und Gewerkschaften nach langen Verhandlungen zu den Ergebnisprämien geeinigt. Das jetzt unterschriebene Abkommen gilt von 2026 bis 2028. Es sieht eine um 7,1 Prozent höhere Basisprämie gegenüber dem vorangegangenen Dreijahreszeitraum und einen garantierten Mindestbetrag für alle vor. Unterzeichnet wurde es von der Führungsspitze der SASA sowie den Fachgewerkschaften von CGIL/AGB FILT, SGB/CISL FIT, UIL Transport, CISAL FAISA, UGL, ASGB, OR.S.A. und USB sowie dem Betriebsrat. Die Anhebung um 7,1 Prozent entspricht einer Aufwertung der Prämie auf Basis des ASTAT-Index. <BR /><BR />„Mit diesem neuen Modell passen wir nicht nur die wirtschaftliche Anerkennung an, sondern investieren mit Überzeugung in das Wohlergehen und die soziale Absicherung der Belegschaft. Wir gewährleisten in Bezug auf die Ergebnisprämie volle Rechte bei Elternschaft und in belastenden Lebenslagen und schützen die Beschäftigten auch in Phasen schwerer Erkrankung“, betont Kofler. SASA-Generaldirektor Ruggero Rossi De Mio freut sich über einen „Dialog auf Augenhöhe“: Solides Wirtschaften und ein faires, modernes und inklusives Arbeitsverständnis gingen bei SASA Hand in Hand.