Arbeitsrichter Alvise Dalla Francesca Cappello hat verfügt, dass das Land die Laufbahn der Lehrperson unter voller Anerkennung der außerplanmäßigen Dienste wiederherstellen und die als Supplent angefallenen Lohndifferenzen bezahlen muss. <BR /><BR />Laut Aussendung seien in dem Urteil die Argumente der GBW/FLC in vollem Umfang akzeptiert worden. Damit sei die gesamtstaatliche Gesetzgebung außer Kraft gesetzt, die keine Laufbahnentwicklung für Supplenten vorsieht und selbst nach einer Festanstellung die erbrachten Dienste nur teilweise anerkennt. Diese Art der Behandlung von Supplenten sei als diskriminierend und europarechtswidrig eingestuft worden.<BR /><BR />Die Schulgewerkschaft GBW/ FLC ist der Ansicht, dass das Urteil einen wichtigen Wendepunkt darstellt. In früheren Berufungsverfahren habe man bereits Entschädigungen für die Gehaltseinbußen von Supplenten erwirkt. Doch bisher hatten die Bozner Richter nicht entschieden, die Laufbahnrekonstruktionen korrigieren zu lassen. <BR /><BR />Die GBW/FLC lädt alle Lehrkräfte, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben oder hatten, dazu ein, sich mit dem Büro der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeit zu prüfen, Rekurs einzureichen.