Dagegen will Rechtsanwalt Nicola Nettis, der den bei dem Unfall verletzten Arbeiter (54) vertritt, Einspruch erheben. <BR /><BR />Der Unfall hatte sich auf der Großbaustelle zur Renovierung und Erweiterung des Krankenhauses zugetragen. Wie berichtet, könnte eine Gerüstbohle die Treppe hinuntergefallen sein und das Holzbrett, auf dem der Bauarbeiter stand und arbeitete, durchbrochen haben.<BR /><BR /> Der Mann soll daraufhin samt seinen Arbeitswerkzeugen knapp fünf Meter tief in einen Schacht gestürzt sein. Er wurde mit schwersten Verletzungen ins Bozner Spital eingeliefert und in künstliches Koma versetzt. <h3> Gedächtnisverlust dürfte Folge von Unfall sein</h3> Nachdem er erwacht war, wurde er laut seinem Rechtsbeistand Nicola Nettis nach Sterzing verlegt und dort wegen seines Gedächtnisverlustes behandelt, der eine Folge des Arbeitsunfalls sein dürfte. <BR /><BR />Inzwischen konnte der 54-Jährige das Spital verlassen, er soll aber immer noch unter den Folgen des schweren Sturzes leiden. Die Bozner Staatsanwaltschaft stufte den Unfall zwar vorerst als nicht strafrechtlich relevant ein, leitete aber trotzdem – mit Unterstützung der Experten des Arbeitsinspektorates – eine Sachverhaltsklärung ein. <BR /><BR />Die Rekonstruktion erwies sich jedoch als schwierig, da die Erinnerung des Arbeiters an den Hergang bis heute nicht zurückgekehrt ist und es auch keine Augenzeugen gab. Wie jetzt durchsickerte, sollen die Ermittler inzwischen erwägen, das Verfahren einzustellen. Sollte es dazu kommen, will Rechtsanwalt Nettis Einspruch erheben. Dabei gehe es nicht in erster Linie um eine mögliche Schadenersatzforderung: Vielmehr habe sein Mandant ein Recht auf die Abklärung der Unfallursache.