Die Anklage beschuldigt den 50-Jährigen und einen indischen Kollegen, einen querschnittgelähmten Patienten im Februar 2009 durch Unterlassung von Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate getötet zu haben. Der Oberösterreicher soll eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll.Die Geschehnisse im Gerichtssaal werden für den Angeklagten nicht übersetzt, nur bei der Aussage von nicht arabischen Zeugen. Der Mediziner hat sich nun privat einen Dolmetscher organisiert, der die Gespräche simultan übersetzen soll. Eugen A. wartet noch auf eine Genehmigung dafür. Er habe jemanden dafür finden müssen, der sich auf dem Sektor auskennt, sagte der 50-Jährige. „Es müssen medizinische Fachausdrücke übersetzt werden, und das ist gar nicht so einfach.“Am Fahrplan und an der Prozessführung habe sich nichts geändert. Der Mediziner dürfe sich nicht vor Gericht erklären. Auch seine Anwältin dürfe Zeugen nicht direkt befragen. Die Fragen werden zuvor an den Richter gerichtet, und wenn dieser damit einverstanden ist, an die Angeklagten weitergeleitet.Der indische Kollege war der diensthabende Arzt, als der Patient einen Herzinfarkt erlitt. Laut Eugen A. war der Inder zu diesem Zeitpunkt mit einem weiteren Patienten beschäftigt und hatte daher keine Zeit, den gelähmten Patienten zu reanimieren. Dieser verstarb um 3.30 Uhr. Er selbst sei zum Zeitpunkt des Todes bereits seit 36 Stunden nicht mehr im Krankenhaus gewesen, betonte Eugen A. Zwei seiner Kollegen hätten anschließend eine ärztliche Untersuchung verlangt – ein „Intrige“, wie der Mediziner erklärte, „weil sie zuvor bei einer von mir verfassten Jahresbewertung schlecht weggekommen sind“, sagte der Oberösterreicher.apa