In Südtirol werden jeden Monat über 20.000 vorgemerkte Visiten und andere Gesundheitsleistungen von Patienten abgesagt – oft nicht rechtzeitig: 8615 Verwaltungsstrafen wurden deshalb von April bis November 2022 verhängt, das sind über 1000 Strafen pro Monat. <BR /><BR />Zu spät abgesagte Visiten verursachen nicht zuletzt auch längere Wartezeiten für andere Bürger: „Je mehr Patienten sich vormerken und dann nicht zur Visite kommen, desto mehr Leerläufe haben wir“, betont Generaldirektor Florian Zerzer.<BR /><BR />Immerhin 164.691 Vormerkungen für Arztvisiten und andere diagnostisch-therapeutische Gesundheitsleistungen (wie Röntgenuntersuchungen oder Computertomografie) sind von den Patienten in den 8 Monaten zwischen April und November 2022 abgesagt worden. Das sind deutlich mehr Absagen als im Vor-Corona-Jahr 2019: Damals gab es in 11 Monaten von Jänner bis November 141.362 Absagen – das sind 12.851 pro Monat; 2022 waren es 20.586 pro Monat. <h3> Mindestens 2 Werktage</h3>Luca Armanaschi, Verwaltungskoordinator des Gesundheitsbezirkes Bozen, erklärt sich diesen Anstieg im Jahr 2022 damit, dass es inzwischen mehr Kanäle – mehr Möglichkeiten – gebe, einen Termin zu widerrufen. Das Trentino habe diese Möglichkeiten hingegen nicht. „Ich habe dort versucht, an einem Wochenende einen Termin abzusagen – und es gab keine Möglichkeit dafür“, berichtet Armanaschi. <BR /><BR />Die Regelung in Südtirol besagt: Zwischen einem vorgemerkten Termin und einer Absage müssen mindestens 2 Werktage liegen. Samstag und Sonntag werden nicht gerechnet. Wenn ein Patient folglich an einem Montag einen Termin vorgemerkt hat und ihn am Donnerstag absagen will, so ist er damit bereits zu spät dran – am Mittwoch wäre es hingegen noch rechtzeitig gewesen. Wer hingegen an einem Freitag einen Termin hat und ihn nicht wahrnehmen will, der muss ihn spätestens am Dienstag widerrufen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-58178560_quote" /><BR /><BR />Automatisierte Anrufe erinnern die Patienten eine Woche vorher an ihren Termin – wenn die Patienten für einen solchen Anruf ihr Einverständnis gegeben haben. Über das Nummernfeld des Telefons können Patienten dann ihren Termin bestätigen oder absagen. Abgesagt werden können Termine aber auch über die Nummern der landesweiten Vormerkstelle – oder online, durch die Eingabe der Terminnummer. Weiters ist eine Absage per Mail möglich – und ebenso persönlich beim Vormerkschalter. Trotz dieser vielen Möglichkeiten werden aber noch immer Tausende Vormerk-Termine zu spät gelöscht. <BR /><BR />Wer einen vorgemerkten Termin einfach nicht wahrnimmt, der wird zu einer Verwaltungsstrafe von 35 Euro verdonnert zuzüglich 15 Euro Zustellungsspesen, macht zusammen 50 Euro. Die Höhe der Strafe hat sich seit 2019 nicht geändert. In der Corona-Zeit war die Verwaltungsstrafe vorübergehend ausgesetzt worden – von 23. Februar bis 31. August 2020 und von 3. November 2020 bis 31. März 2022. Seit 1. April 2022 werden die Strafen wieder ausgestellt. <h3> Bei gerechtfertigtem Grund wird Strafe erlassen</h3>Wenn ein Patient einen gerechtfertigten und belegbaren Grund hat für einen zu spät abgesagten Termin, so kann er diesen der „Kommission für unterlassene Absagen“ in Bozen mitteilen, dafür gibt es ein Formular, das man online herunterladen kann.<BR /><BR />„Früher, als es noch keine Strafen gab, haben wir Tausende Visiten im Jahr verloren, weil sich Leute an mehreren Stellen angemeldet und dann nicht abgemeldet haben“, berichtet Generaldirektor Zerzer. „Die Ärzte sind dann zum Teil vor leeren Ambulatorien gestanden. Je besser wir programmieren können, desto mehr Patienten können wir zeitgemäß untersuchen.“<h3> Bürger werden inzwischen besser informiert</h3>Allerdings werden noch immer über 1000 Strafen im Monat verhängt. Dass es deutlich weniger als 2019 sind, hat laut Armanaschi damit zu tun, dass nun viel mehr Bürger sich der drohenden Strafen bewusst sind. Und: Inzwischen würden die Bürger in der Terminbestätigungs-Mitteilung auch taggenau darüber informiert, bis wann sie einen Termin absagen können, ohne eine Strafe zu riskieren. Anfangs, als die Strafe eingeführt wurde, habe man dies in der Terminbestätigungsbotschaft nicht angegeben, berichtet der Verwaltungskoordinator. <BR />Sehr viele Bürger hätten bei der Regelung über die Absagefrist nicht verstanden, dass die Wochenend-Tage nicht gezählt werden.<BR /><BR />Alle wichtigen Infos rund ums Thema Absagen erfährt man im Internet unter der Adresse https://home.sabes.it/absagen.<BR />