Die Landesumweltagentur hat die Hausbesitzer bzw. Verwalter schriftlich auf die Kontrollen aufmerksam gemacht.“Die Umweltwachen der Stadt werden werden die einzelnen Dächer überprüfen und dann die entsprechenden Anordnungen geben”, so die Gemeinde Bozen.Sollte sich herausstellen, dass ein Dach wirklich asbesthaltig ist, wird gemeinsam mit der Umweltagentur entschieden, ob das Material entfernt werden muss. Für die Entfernung haben die Eigentümer zu sorgen und zwar innerhalb von 120 Tagen nach Zustellung eines entsprechenden Schreibens.“Gesetzlich ist die Entfernung des Asbests nicht grundsätzlich vergesehen. Das hängt vielmehr vor allem vom Erhaltungszustand und auch von der Nähe zu sensiblen Einrichtungen ab oder davon, ob die Gefahr besteht, direkt mit dem Material in Berührung zu kommen”, heißt es seitens der Gemeinde.Für die Entsorgung von Asbest muss man sich an spezialisierte Firmen wenden, die in ein spezifisches Verzeichnis eingetragen sind. Sie bereiten in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb einen Arbeitsplan vor, um die Sicherheit der Arbeiten und die Sicherheit der Anrainer zu gewährleisten.Hauseigentümer können Asbestdächer jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen entfernen.Weitere Informationen gibt es auf der Website der Umweltagentur.