Freitag, 24. September 2010

ASGB betreibt Sammelklage gegen Sanitätsbetrieb

Mit insgesamt 165 Fällen wegen Nichteinhaltung der elastischen Klausel bei Teilzeitverträgen zieht die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb vor die Schlichtungskommission und notfalls erneut vor Gericht.









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