Laut italienischer Gesetzgebung ist es untersagt, Informationen aus Akten, die noch vom Ermittlungsgeheimnis geschützt sind – das trifft auf den Abschlussbericht der Fahnder zu – öffentlich zu machen. <BR /><BR />Wie es in dem „Falter“-Bericht heißt, habe René Benko „in Österreich wie in Italien die Nähe zur Macht gesucht.“ <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1107189_image" /></div> <BR /><BR />Und weiter: „Hinterzimmer-Netzwerke, Gefälligkeiten, Einschüchterung. Die italienischen Ermittlungsakten lesen sich wie eine Studie über den Mikrokosmos der Macht. Wo ein System aus Klüngelei, Kuschen und Käuflichkeit, kurz Filz, herrscht. Ist das wirklich der große Mafia-Kriminalfall, oder beschreiben die Ermittler den Modus Operandi einer harten, aber gerade noch legal operierenden Immobilienbranche?“<BR /><BR />Diese Frage wird erst vor Gericht geklärt werden. Bis dahin gilt für alle Personen, gegen die ermittelt wird, die Unschuldsvermutung.