Gemäß der staatsweiten Anhebung des Rentenalters wird die Zugangsberechtigung zum Senioren-Abo ab jetzt schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Das heißt, bis 13. Februar können noch all jene ansuchen, die mindestens 60 Jahre alt sind. Ab 14. Februar können den „Südtirol Pass 65+“ dann alle Südtiroler ab 61 Jahren beantragen – für eine Jahrespauschale von 150 Euro. Gratis erhalten den neuen „Südtirol Pass 65+“ wie bisher alle Südtiroler ab 70 Jahren. Die entsprechenden Informationsschreiben mit den Antragsformularen wurden bereits Ende November allen Anspruchsberechtigten per Post zugeschickt.All jenen, die derzeit schon ein Abo 60+ besitzen, wird im Laufe des Frühjahrs das neue Kärtchen „Südtirol Pass 65+“ per Post zugeschickt. Bis dahin können die Abos 60+ wie gewohnt als Sichtausweis genutzt werden. Ab Erhalt des neuen Kärtchens ist dann nur noch dieses zu verwenden.Für alle Fahrgäste, die mit dem neuen „Südtirol Pass 65+“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, gilt ab 14. Februar oder ab Erhalt des neuen Kärtchens folgende Regelung: Jede Fahrt muss beim Einsteigen in den Bus bzw. vor dem Einsteigen in den Zug mit dem „check in“ bestätigt werden.Dazu genügt es, das Kärtchen an die neuen Entwertungsautomaten in den Bussen bzw. auf den Bahnhöfen zu halten. Dadurch wird die Fahrt registriert und ist im Falle einer Kontrolle gültig. Beim Aussteigen ist keine Abmeldung (kein „check out“) erforderlich.„In der einen oder anderen Form wird der 'Südtirol Pass' innerhalb der nächsten Jahre für einen Großteil der Südtiroler ein fixer Begleiter sein“, ist Landesrat Thomas Widmann überzeugt. So fahren Schüler und Studierende künftig mit dem „Südtirol Pass abo+“, Eltern mit Kind unter 18 Jahren mit dem „Südtirol Pass family“ und Personen mit Beeinträchtigung ab einer Invalidität von 74 Prozent mit dem „Südtirol Pass free“.