Italien ist das erste EU-Land, das flächendeckend und für alle Altersgruppen die Helmpflicht einführt. Was hingegen den auszuweisenden Schwierigkeitsgrad der Skipisten betrifft, hat das Parlament beschlossen, sich den in Europa gängigen Regelungen anzupassen.<BR /><BR /> Blaue Pisten dürfen ab der neuen Wintersaison also wieder ein Gefälle von 25 Prozent statt wie bisher von maximal 15 Prozent aufweisen. Skipisten müssen zudem mindestens 15 Meter breit sein, ausgenommen eigens gekennzeichnete Engstellen. Der Staat überlässt es den Regionen und Autonomen Provinzen, selbst zu bestimmen, wie lang und breit diese Engstellen sein dürfen.<h3> Rodelbahn-Betreiber müssen sich anpassen</h3> Neue gesetzliche Bestimmungen gelten auch für Rodelbahnen. Diese dürfen ein Gefälle von höchstens 15 Prozent und keine stärkeren seitlichen Neigungen aufweisen. Sie müssen zudem mindestens drei Meter breit sein. Zuvor hatte das Parlament die Mindestbreite auf sechs Meter festgelegt, was sich in Berggebieten als nicht praktikable Auflage erwiesen hatte. <BR /><BR />Die Betreiber von Rodelbahnen müssen laut neuem Gesetz aktive Sicherheitsvorkehrungen treffen und Rodelbahnen genauso beschildern wie Skipisten. Das Staatsgesetz regelt außerdem, dass Raupen- und Schlittenfahrzeuge unter bestimmten Auflagen Skipisten befahren dürfen. <BR /><BR />Auch in diesem Fall hatte das Parlament zuvor Bestimmungen erlassen, die sich als nicht umsetzbar erwiesen. Die Belieferung von Skihütten mit Lebensmitteln hätte demnach zu Fuß oder auf Skiern erfolgen müssen statt mit Schneeraupen oder Skidoos. Jetzt ist dieses Verbot aufgehoben.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler gefunden? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>