Donnerstag, 16. April 2015
Aufgepasst: Geklonte Kennzeichen im Umlauf
Ein Strafbescheid ist für jeden Fahrzeugbesitzer unerfreulich – noch mehr allerdings, wenn keine Straftat vorliegt und irgendwo ein Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen, wie dem eigenen, zirkuliert. „Wenn man beweisen kann, dass es keine Gesetzesübertretung mit dem eigenen Fahrzeug gibt, ist der Rekurs der einzige Ausweg“, heißt es aus dem Mobilitätsressort. Dort wurden wieder Fälle geklonter Kennzeichnen gemeldet.
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