<b>Von Johannes Vötter</b><BR /><BR />Seit diesem Wochenende ist es wieder so weit: Die Fahrt ans Meer – ob an die Adria, zu den Inseln oder bis ganz in den Süden – steht auf dem Urlaubsprogramm vieler Südtiroler Familien. Und wer nicht fährt, der fliegt – leiht sich dann mitunter am Urlaubsziel ein Fahrzeug.<BR /><BR />Doch wohin man auch reist, eines sollte derzeit italienweit (also auch hierzulande!) nicht außer Acht gelassen werden: Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Fahrzeug-/Fahrzeugteildiebstähle kontinuierlich. Allein 2024 um drei Prozent, wie die „LoJack Italia“-Analyse zeigt.<BR /><BR />Diese basiert auf Zahlen des Innenministeriums:<?Uni SchriftWeite="95ru"> Demnach<?_Uni> geschehen in Kampanien, Latium, Sizilien, Apulien und der Lombardei<?Uni SchriftWeite="95ru"> 80 Prozent aller Fahrzeugdiebstähle,<?_Uni> nur jedes zweite Fahrzeug wird später (zumindest teilweise) wiedergefunden. Seit 2014 sind so eine Million Autos spurlos „verschwunden“. <BR /><BR /><h3> <?Uni Spationierung="-3ru"> Alltagsfahrzeuge im Fokus<?_Uni> </h3>Dabei sind es weniger hochpreisige SUV, die sich die Täter krallen. Nein, wer einen Fiat Panda oder einen Fiat 500 fährt, muss sich mehr sorgen. Immerhin machten diese gut 15 Prozent aller geklauten Pkw aus. Und auch Lieferwagen kommen vermehrt abhanden: 2024 stieg dieser Wert um 112 Prozent! <BR /><BR />Zahlen, bei denen Südtirol aber positiv auffällt. Denn Fahrzeugklau ist selten im Land. Etwa 40 bis 60 Fälle gibt es pro Jahr. <h3> Nur nicht „fahrlässig“ sein</h3>Dass Südtirol jedoch erstens keine „Insel der Autodiebstahl-Seligen“ ist und dass zweitens im Urlaub mehr Obacht gefragt ist, daran erinnert Manuel Bortolotti vom Raiffeisen Versicherungsdienst hier ganz bewusst. Eine Prämisse gilt nämlich immer und ist staatsweit bei allen Versicherern einheitlich geregelt – sei es, ob Autoteile oder ein Fahrzeug als Ganzes gestohlen wird: „Die Kfz-Haftpflichtversicherung alleine reicht nicht. Es braucht zusätzlich die Diebstahlversicherung. Diese greift aber nur, falls der/die Betroffene den Diebstahl nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder begünstigt hat.“ <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1181169_image" /></div> <BR />Die Tat-Methode an sich spielt hingegen keine Rolle, also ob das Fahrzeug aufgebrochen oder gar „smart“ geknackt wurde. Und was „fahrlässig“ bedeutet, das erläutert der Experte so: „Lassen Sie den Schlüssel nie unbeobachtet und auch kein Fenster offen. Wie es zuletzt auch Thema war, kann der Gesetzgeber das Offenlassen eines Fensters sogar ahnden – weil das nämlich zu einer Straftat verleiten könnte.“<BR />Weiters warnt Bortolotti jene Urlauber, die z.B. mit Dach- oder Fahrradträgern unterwegs sind: „Leicht abnehmbare, nicht fest verbaute Fahrzeugteile oder Gegenstände sind nicht automatisch mitversichert! Wird ein Träger oder das E-Bike darauf gestohlen, schaut man durch die Finger. Außer man hat dieses Fahrrad anderweitig zusatzversichert, wie es oft im Fachhandel angeboten wird.“ <BR /><BR />Und noch etwas gilt es laut dem Experten im Hinterkopf zu behalten: unbedingt darauf zu achten, dass die Behörden bei Anzeige den Übergriff aufs betroffene Fahrzeug als Diebstahl bzw. Diebstahlver<?Uni SchriftWeite="93ru"> such einordnen und nicht – wie <?_Uni> es passieren kann – als „Vandalismus“: „Sonst bleibt man ev. auf dem Schaden sitzen.“<BR /><BR /><h3> Schutz individuell gestalten</h3>Jeden Diebstahl zu dokumentieren und behördlich anzuzeigen, ist auch aus Sicht von Stefanie Unterweger unerlässlich. Genauso wichtig ist laut der Versicherungsberaterin in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ein individuell gestaltetes Versicherungspaket: „Dieses hängt vom finanziellen Schaden ab, den der Verlust eines Fahrzeugs und der damit verbundene Gegenwert für einen selbst bedeutet. Ist der Wert gering, braucht es die zusätzliche Diebstahlversicherung nicht. Eine Vollkasko hingegen ist bei einem Neuwagen ratsam. All dies ist vor Abschluss einer Versicherung zu überlegen und in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Zumal die Versicherungen nicht verpflichtet sind, Zusatzleistungen – wie <?Uni SchriftWeite="97ru"> Feuer, Diebstahl oder Kasko – <?_Uni> für ein Fahrzeug anzubieten, etwa wenn das jeweilige Risiko zu hoch erscheint.“ <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1181172_image" /></div> <BR />Ebenso genau sollte der Versicherungsschutz bei Finanzierungen oder gemieteten Autos kontrolliert werden: „Hier gibt es oft Selbstbehalte. Und sollten Diebstahl oder Vandalismus darin fehlen, ist nachzubessern.“<BR />Zudem sollte eine Änderung des Versicherungsschutzes nicht knapp vor Urlaubsantritt geschehen, sondern bei der Jahresfälligkeit der Polizze. „Das ist zum letzten Werktag vor Fälligkeit möglich“, präzisiert Unterweger.<BR /><BR />Was indes Schutzsysteme – wie die von Versicherern angebotene „Blackbox“ – anbelangt, äußert sich die Konsumentenschützerin zurückhaltend: „Beim Datenschutz gibt es da Zweifel. Und was private GPS-Systeme betrifft, fehlen uns die Erfahrungswerte. Die Täter lernen dazu und wissen, wie sie diese Systeme deaktivieren können.“<BR /><BR />Effektiver sei es, so Unterweger, im Urlaub wie im Alltag stets höchste Aufmerksamkeit walten zu lassen. Und abzuklären, ob über die Zusatzleistung der Autoversicherung zumindest die Kosten für die Heimreise gedeckt sind: „Dann kommt man wenigstens nach Hause, sollte man ohne Auto dastehen.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-70365498_listbox" />