Mit diesen Maßnahmen folgt die Diözese den Empfehlungen, die die eigens eingesetzte Fachgruppe zu den noch lebenden Priestern abgegeben hat, deren Fälle im Missbrauchsgutachten aufscheinen. Die Münchner Rechtsanwälte, die das Missbrauchsgutachten erstellt haben, äußerten sich kritisch zu einer weiteren Tätigkeit eines überführten Täters in der Seelsorge. Die Anwälte empfahlen, dass die Betroffenen in einem anderen Bereich eingesetzt werden sollten. <BR /><BR /> Der Priester und Psychologe Gottfried Ugolini, Beauftragter der Diözese für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen, war Mitglied der Fachgruppe. „Nach der Vorstellung des Berichtes haben wir in mehreren Sitzungen bis April einen Situationsbericht zu jedem einzelnen Fall erstellt und unsere Empfehlungen formuliert, die wir dann den Bischof übermittelt haben“, erinnert er sich. Sämtliche Maßnahmen, die beschlossen wurden, befänden sich bereits in Umsetzung, zu einigen Fällen stünden noch Fachgutachten aus, sagt Ugolini. <h3> Wegen Pädo-Pornografie im Visier und verurteilt</h3>„Von den Priestern, die gerichtlich verurteilt wurden, ist jedenfalls keiner mehr im Einsatz“, betont Generalvikar Eugen Runggaldier. Es seien dies Fall 17 und Fall 18, beide Verurteilungen liegen in etwa 15 Jahre zurück, und in beiden Fällen ging es um Kinderpornografie. <BR /><BR />Beiden Priestern wurde der Besitz von pädo-pornografischem Material zur Last gelegt. Der erste wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, der andere erhielt eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe. Runggaldier zufolge dürften die beiden, die zuletzt als Aushilfspriester eingesetzt waren, ab jetzt weder Gottesdiensten vorstehen noch das Sakrament der Taufe spenden. Auch sei ihnen untersagt, die Beichte abzunehmen. Sie müssten sich auch in psychiatrische Behandlung begeben. Dass sie irgendwann wieder an den Altar zurückkehren könnten, kann sich der Generalvikar nicht vorstellen. <h3> Verdächtig verhalten, aber keine Verurteilung</h3>Anders gelagert seien die Fälle 23 und 24. Gegen keinen der beiden betroffenen Priester wurde ein Strafverfahren angestrengt. „Sie bleiben im Dienst, aber für sie gibt es klare Regeln und Maßnahmen. Auch wird zu beiden eine Meldung nach Rom gemacht“, sagt Runggaldier. <BR /><BR />Der Priester, um den es im Fall 23 des Missbrauchsberichts bzw. -gutachtens der Münchner Rechtsanwälte geht, soll beobachtet worden sein, wie er sich im Duschbereich von Minderjährigen aufgehalten und sich dabei verdächtig benommen habe. Der Betroffene hat die Vorwürfe immer von sich gewiesen. <BR /><BR />Der Priester von Fall 24 wurde von zwei Kollegen belastet, die sein Verhalten befremdlich gefunden hatten. Gegen ihn stand der Verdacht im Raum, er habe sich Mädchen gegenüber unangemessen verhalten und auch des Öfteren das Einzelgespräch mit Minderjährigen gesucht. <BR /><BR />Zwei weitere Priester können unter Auflagen ebenfalls im Dienst bleiben. „In ihren Fällen hat sich die Diözese korrekt verhalten. Ihre Fälle werden im Gutachten nicht numerologisch aufgelistet“, sagt Runggaldier. <BR /><BR />Die letztgenannten vier Priester können weithin im Dienst bleiben. Sie stehen aber unter Beobachtung und werden psychologisch betreut.<BR /><BR />Schließlich scheinen im Gutachten noch die Fälle von fünf weiteren Priestern auf, die laut Runggaldier auch keinem Gottesdienst mehr vorstehen dürfen. Die Betroffenen leben in Seniorenheimen. <h3> 13.000 fordern Rücktritt von Bischof</h3><OrtGrundschrift>Bozen.</OrtGrundschrift> Nach dem „Fall“ Don Carli sind die Wogen nicht nur in Südtirol hochgegangen. Sergio Cavaliere, Anwalt aus Kampanien und Vorsitzender der Bewegung „Non abbiate paura“ für Missbrauchsopfer, hat eine Online-Petition gestartet, in der Bischof Musers Rücktritt gefordert wird. Bis gestern hatten 13.000 Personen unterzeichnet. Moraltheologe Prof. Martin Lintner kritisiert die Petition als „falsch und unseriös“. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1210344_image" /></div> <BR /><BR /> In dieser Online-Petition werde die Lage „vollkommen unzulänglich“ dargestellt. Man könne dem Bischof Zögerlichkeit, Unsicherheit, Fehler und auch unkluge Entscheidungen zum Vorwurf machen. „Aber die derzeitige Kritik gegen ihn ist unangemessen und die Stimmung, die sich aufbaut, dient meines Erachtens nicht dem Ansinnen von Aufklärung und Prävention“, so der Moraltheologe Lintner. <BR /><BR />Nicht nur der Bischof werde beschädigt, sondern der gesamte Prozess und alle, die sich seit Jahren mit Engagement und hohem Leidensdruck für die Aufarbeitung und Prävention einsetzen. „Emotional kann ich die Empörung und Enttäuschung über die Entscheidung der Diözesanleitung, Carli von Sterzing nach Innichen zu versetzen, sehr gut nachvollziehen, dennoch finde ich die Kritik daran ambivalent“, so Prof. Lintner. <BR /><BR />Wenn auch „unter dem Radar“, sei seit Jahren bekannt, dass Don Giorgio Carli in Sterzing seelsorglich tätig war. Dies sei – vor allem medial – nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens Ende Jänner thematisiert worden.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler entdeckt? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>