Es ist ein Trend in der Beauty-Industrie: semi-permanentes Make-up – besonders zur besseren Betonung der Augenbrauen. In einem Fall, über den die Trentiner Tageszeitung „L'Adige“ berichtet, geriet die angestrebte Verschönerung aber zur Verunstaltung. Diese hatte ein gerichtliches Nachspiel.<BR /><BR />Die Kundin musste sich einem Lasereingriff unterziehen, um ihr Gesicht wiederherzustellen: Dessen Symmetrie war durch die schiefen Augenbrauen zerstört worden. <BR /><BR />Die Kosmetikerin muss ein Geldstrafe in Höhe von 500 Euro und eine Entschädigung in Höhe von 1500 Euro zahlen, außerdem die Prozesskosten. Gegen das Urteil erster Instanz ist ein Rekurs möglich.<h3> Der Fall</h3>Die Vorgeschichte zum Urteil geht ein paar Jahre zurück, wie „L'Adige“ berichtet: Die Kundin war nach der Tätowier-Sitzung schockiert über das Ergebnis. Die Augenbrauen seien asymmetrisch, fand sie. Die Kosmetikerin beruhigte: Nach dem Eingriff seien Schwellungen und damit verbundene Ungleichmäßigkeiten normal.<BR /><BR />Nach anderthalb Monaten wandte sich die Frau erneut an die Kosmetikerin, weil sich das Problem nicht von selbst verflüchtigt hatte. Die Kosmetikerin reagierte jedoch nicht so, wie die Kundin es erwartet hätte – mit einer Entschuldigung oder Beruhigung –, sondern ungehalten.<BR /><BR />An diesem Punkt wandte sich die Kundin an einen Facharzt für ästhetische Chirurgie, der befand: Die Asymmetrie der Augenbrauen-Tätowierung sei objektiv, die linke größer als die rechte.<BR /><BR />Die Lösung? Ein Lasereingriff zur Entfernung oder Korrektur. Der Fall landete vor dem Richter. <BR /><BR />Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss die Kosmetikerin eine Geldstrafe, Schadensersatz und die Anwaltskosten der Geschädigten tragen. Berufung gegen das Urteil ist möglich.