Seit Januar 2023 sind beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien (EVZ) über 2.400 Anfragen zum Thema Maut in Österreich eingegangen: Noch immer stellen die Beraterinnen und Berater eine große Verunsicherung unter den Autofahrern fest. Inzwischen sind zudem einige wichtige Änderungen eingetreten.<BR /><BR />Die erste grundlegende Neuerung betrifft die Klebevignette selbst: Für das Jahr 2026 hat sie eine leuchtend rote Farbe und es wird das letzte Jahr sein, in dem sie erhältlich ist. Ab Januar 2027 wird ausschließlich die digitale Vignette gültig und erhältlich sein. <h3> Achtung vor gefälschten Internetseiten</h3>Bereits jetzt ist jedoch Vorsicht geboten: Wer die digitale Vignette erwerben möchte, sollte dies ausschließlich über <a href="https://shop.asfinag.at/de/maut-produkte/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">die offizielle Homepage der Asfinag </a>machen.<BR /><BR />Dem EVZ Italien liegen bereits Meldungen über gefälschte Internetseiten vor, auf denen Vignetten verkauft werden, die sich später als ungültig erweisen – ein Phänomen, das sich bereits 2025 abzeichnete. „Das Risiko besteht darin, nicht nur ein ungültiges Produkt erworben zu haben, sondern zusätzlich auch noch eine Strafe bezahlen zu müssen“, betont das EVZ.<BR /><BR />Die zweite Neuerung betrifft die Preiserhöhungen. „Es wurden nicht nur die Preise für die Vignette angehoben und zusätzliche Mautstrecken geschaffen, sondern auch die Zahlungsaufforderungen der Asfinag bei nicht ordnungsgemäßer Anbringung der Vignette an der Windschutzscheibe wurden erhöht: Der Betrag ist von 120 auf 200 Euro gestiegen“, so das EVZ.<BR /><BR /> Darum aufgepasst: Die Vignette lediglich auf das Armaturenbrett zu legen, ohne sie korrekt anzubringen, ist ein häufiger Fehler – und kann sehr teuer werden.<h3> Kauf hat keine rückwirkende Geltung</h3>Das Vignetten-Symbol ist durch ein rotes Trapez auf weißem Hintergrund gekennzeichnet. Die Vignette muss vor der Einreise nach Österreich erworben werden (und im Falle der Klebevignette korrekt angebracht sein): Ein nachträglicher Kauf hat keine rückwirkende Geltung, da das österreichische Recht keine Nachfrist oder Kulanzregelung vorsieht.<BR /><BR />Aus den eingegangenen Meldungen geht hervor, dass bei den Autofahrern große Unsicherheit darüber besteht, wie bestimmte Autobahnabschnitte korrekt zu nutzen und zu befahren sind. Daher einige Klarstellungen der EVZ.<BR /><b><BR />Durchfahrt durch die Schweiz nach Deutschland:</b> Autofahrer aus Nordwestitalien wählen aus geografischen Gründen häufig diese Route. Der nördlichste Abschnitt der A14 (von Hohenems bis Hörbranz) ist mautfrei. Für einen kurzen Abschnitt (Hohenems–Götzis) ist jedoch eine Vignette erforderlich, die noch auf Schweizer Staatsgebiet online gekauft werden muss. <BR /><BR /><b>Brennerautobahn:</b> Hier besteht die Besonderheit eines Sondermautabschnitts (zusätzliche Maut) auf der A13. Diese Zahlung ist nicht mit der Vignette zu verwechseln. Die Bezahlung kann entweder an der Mautstelle erfolgen oder vorab online – in jedem Fall vor dem Passieren der Mautstelle. Achtung: Wer nur die digitale Vignette besitzt, darf daher nicht ohne anzuhalten, die Mautstellen ohne Schranke passieren, die Abonnenten oder Personen vorbehalten sind, welche die zusätzliche Mautgebühr separat online erworben haben. Ab der Ausfahrt Innsbruck Süd ist eine gültige Vignette erforderlich (die Klebevignette muss bereits korrekt angebracht sein).<BR /><BR /><b>Grenzübergang Tarvis:</b> Hier muss die Vignette von Anfang an vorhanden sein und noch auf italienischem Staatsgebiet erworben werden.<BR />Innerhalb Österreichs gibt es zudem weitere Autobahnabschnitte mit zusätzlicher Maut, wie etwa den Bosruck- und den Gleinalmtunnel. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die App Flexi herunterzuladen, bei der lediglich das Kennzeichen und die Kreditkarte registriert werden müssen. Die entsprechende Zusatzmaut wird dann automatisch abgebucht. Die Pflicht zur Vignette für das restliche Autobahnnetz bleibt bestehen.<h3> Besonderheiten bei Telepass</h3>Auch beim europäischen Telepass wurde Verwirrung festgestellt: „Zwar können Autofahrer in Italien den Telepass Europa aktivieren und für bestimmte Länder, darunter Österreich, freischalten, allerdings sind Sondermautstrecken und weitere Abschnitte vom europäischen Telepass ausgeschlossen. ( <a href="https://www.telepass.com/en/consumer/services/highway-vignette" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier können die abgedeckten Strecken überprüft werden</a>) Wer den Telepass Europa nutzt, sollte daher genau darauf achten, welche Strecken von seinem Reiseweg betroffen sind, insbesondere wenn – auch nur kurzzeitig – auf nicht abgedeckte Autobahnabschnitte ausgewichen wird“, so das EVZ.<BR /><BR />Fehler in Zusammenhang mit der Ausstellung oder Anbringung oder das Fehlen der Vignette kann sehr kostspielig sein: Innerhalb eines Monats können bis zu drei Zahlungsaufforderungen für Ersatzmaut erhoben werden, mit einem Gesamtbetrag von bis zu 600 Euro. Wird die erste Forderung nicht bezahlt, können zusätzlich bis zu drei entsprechende Verwaltungsstrafen verhängt werden, die insgesamt bis zu 900 Euro betragen können.