Wie seit gestern bekannt ist, hat der Staatsrat in Rom entschieden, dass in der nur teilweise genützten Obstlagerhalle der Firma Pizzini an der Staatsstraße laut Raumordnung nur landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden darf.Somit hat der Staatsrat in Rom eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt. Zur Vorgeschichte: Der Verwaltungsgerichtshof in Bozen hatte im Vorjahr entschieden, dass laut Raumordnung in einer ehemaligen Obstlagerhalle nur landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden darf.In den Räumen des Lagerraumes war aber seit Jahren ein Treffpunkt für Moslems eingerichtet worden. Der Eigentümer hatte sich mit Einwanderern darüber geeinigt, dass sie die Räume als Begegnungs- und Gebetsstätte verwenden dürfen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Räume zweckentfremdet würden, hatte Franco Pizzini, ein Miteigentümer der Lagerhalle, Rekurs beim Staatsrat in Rom eingereicht. Der Staatsrat hat das Urteil am 23. April gefällt. Es wurde am 27. Juli hinterlegt und ist seit gestern bekannt.Die Gemeinde Salurn fordert nun die Eigentümer der Lagerhalle auf, innerhalb von zehn Tagen den „ursprünglichen Zustand“ wieder herzustellen. Bürgermeister Giorgio Giacomozzi weist darauf hin, dass die Vorschriften der Raumordnung respektiert werden müssten. „Ich habe nichts gegen Moslems, sondern es müssen nur die Vorschriften zur Zweckbestimmung eines Gebäudes eingehalten werden“, betont Giacomozzi. Es dürfe zum Beispiel auch kein Geschäft eingerichtet werden.d/Remo Demanega