Die Verantwortlichen des Bauunternehmens riskieren eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 6 Jahren und eine Geldstrafe von 500 bis 1000 Euro für jeden eingestellten Arbeitnehmer.<BR /><BR />Im November hatte die Finanzpolizei bei einer Routinekontrolle im Pustertal einen Lieferwagen angehalten, in dem mehrere Arbeiter saßen. Sie waren auf dem Weg zu einer Baustelle, wo sie im Auftrag eines Subunternehmens Stahlbauarbeiten durchführen sollten. <BR /><BR />Einige der Arbeiter – es handelte sich um indische Staatsbürger – konnten keine Dokumente vorweisen. Daraufhin nahmen die Beamten der Finanzwache die im Burggrafenamt angesiedelte Firma genauer unter die Lupe.<h3> Ausbeuterische Bedingungen</h3>Aufgrund der Ermittlungsergebnisse, die die Jahre 2020 und 2021 betreffen, erwirkte die Staatsanwaltschaft schließlich beim Untersuchungsrichter einen Haftbefehl gegen die Firmenchefin und ihre beiden Söhne. Alle 3 wurden unter Hausarrest gestellt. <BR /><BR />Ihnen wird zur Last gelegt, Illegale beschäftigt und im Sinne von Art. 603bis Arbeitskräfte unter ausbeuterischen Bedingungen beschäftigt und eingesetzt zu haben, wobei die Bedürftigkeit der Arbeiter ausgenutzt worden sei. Darauf stehen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 6 Jahren und eine Geldstrafe von 500 bis 1000 Euro für jeden eingestellten Arbeitnehmer.<h3> Niedrige Löhne, überfüllte Unterkunft</h3> Den Erhebungen zufolge hätten – nach derzeitigem Kenntnisstand – rund 20 Arbeiter längere Arbeitszeiten als vom Kollektivvertrag vorgesehen gehabt – bei zu niedriger Bezahlung. Die Räumlichkeit, in der die Männer untergebracht waren, sei überfüllt gewesen, für ihre Verpflegung seien sie zusätzlich zur Kasse gebeten worden. Zudem hätte sich etwa die Hälfte der betroffenen Arbeiter illegal auf italienischem Staatsgebiet aufgehalten. <BR /><BR />Die weiterführenden Erhebungen sollen nun zeigen, ob jene Betriebe, die die Firma als Subunternehmer beschäftigt hatten, von den Arbeitsbedingungen gewusst haben. Um die Arbeitsplätze der restlichen Mitarbeiter nicht zu gefährden, wird die Firma vorerst von einem vom Gericht eingesetzten Verwalter geführt. <BR />