Mittwoch, 14. Mai 2014

“Ausgangspunkt der Grundversorgung muss Hausärztevertrag sein“

“Der Hausärztevertrag muss der Ausgangspunkt für die Neuordnung der medizinischen Grundversorgung in Südtiroler sein“, erklärt Alfred Ebner, Generalsekretär des AGB/CGIL, anlässlich der Kündigung des Hausärztevertrag durch die Landesverwaltung.









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