“Ausgangspunkt der Grundversorgung muss Hausärztevertrag sein“
“Der Hausärztevertrag muss der Ausgangspunkt für die Neuordnung der medizinischen Grundversorgung in Südtiroler sein“, erklärt Alfred Ebner, Generalsekretär des AGB/CGIL, anlässlich der Kündigung des Hausärztevertrag durch die Landesverwaltung.