Wie berichtet, stehen in Südtirol derzeit drakonische Strafen für das Fahren mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen an der Tagesordnung. Hier erfahren Sie alles, was sie zu dem heftig umstrittenen Gesetz und den vorgesehenen Strafen im Falle einer Übertretung wissen müssen.Was sieht das Salvini-Dekret genau vor? Es sieht eine Strafe von 712 Euro vor, falls ein Fahrzeuglenker, der seit mehr als 60 Tagen den effektiven Wohnsitz in Italien hat, mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist. Gibt es eine StrafreduzierungJa, und zwar um 30 Prozent, sofern die Strafe innerhalb von 5 Tagen bezahlt wird. Aus den 712 Euro werden dann 498,40 Euro.Ist dann alles bereinigt?Nein, denn es wird zugleich der Fahrzeugschein („Büchl“) eingezogen und dem Kraftfahrzeugamt übergeben. Der seit mehr als 60 Tagen in Italien Ansässige hat dann 6 Monate Zeit, das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen entweder in Italien zuzulassen (immatrikulieren) – oder eine Ermächtigung anzufordern, das Fahrzeug über die Grenze zu bringen, um es dort zu verkaufen oder es Dritten zu überlassen.Und wenn die 6 Monate sozusagen tatenlos verstreichen?Dann beginnt das Verfahren zur Einziehung des Fahrzeug.Gilt dies auch für Fahrzeuge, die im Ausland geleast wurden?Nein, die sind nicht betroffen.stol