Donnerstag, 6. Juni 2019

Ausländische Kennzeichen: Saisons-Mitarbeiter nicht betroffen

Der Einsatz des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) in den letzten Monaten in Rom führte nun zum erhofften Erfolg. Das Innenministerium hat in einem Rundschreiben vom 4. Juni bestätigt, dass das Fahrverbot von einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nur jene Fahrzeuglenker betrifft, die im Melderegister der Gemeinde eingetragen sind und somit den anagrafischen Wohnsitz in Italien haben. Saisonal beschäftigte Mitarbeiter ohne Wohnsitz in Italien sind demnach nicht betroffen.

Das Fahrverbot von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen nicht auf EU-Bürger anzuwenden ist, welche den anagrafischen Wohnsitz in ihrem Heimatland haben und sich aufgrund eines saisonalen Arbeitsverhältnisses in Italien aufhalten.









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by