Am vergangenen Donnerstag hatte das Bozner Verwaltungsgericht den Eilantrag mehrerer Eltern, die Testpflicht an Südtirols Schulen mittels Nasenflügeltest auszusetzen, abgelehnt ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/nasenfluegeltest-eilantrag-der-eltern-abgelehnt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet</a>).<BR /><BR />Die Verhandlung zum Rekurs war für den 27. April festgesetzt worden, der Staatsrat in Rom, zweite und letzte Instanz nach dem Verwaltungsgericht, hat jedoch schon am Dienstag eine Entscheidung getroffen: Der Antrag wurde abgelehnt, die Nasenflügeltests können weiter durchgeführt werden.