Von Vergessen kann aber bei den Beträgen, die Finanzlandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher auf Anfrage von Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) vorlegt, kaum die Rede sein. Es fehlen über 10 Millionen in den Landeskassen. <BR /><BR />10.206.979,47 Euro an Kfz-Steuern sind für in Südtirol angemeldete Fahrzeuge ausständig – und das allein an fälligen Abgaben aus dem Vorjahr. 13 Prozent der Fahrzeuginhaber und jedes siebte in Südtirol zugelassene Fahrzeug sind damit die fällige Steuer schuldig geblieben. <BR /><BR />Mit über 8,6 Millionen Euro an Ausständen machen Pkw dabei den Löwenanteil aus. Dabei sind es nicht – wie man annehmen könnte – hauptsächlich ärmere Menschen, die die Steuer für ihr altes Auto schuldig geblieben sind, weil ihnen schlichtweg das nötige Geld dafür fehlt. <BR /><BR />Über 3,4 Mio. Euro der Ausstände entfallen auf Pkw der neuesten Klasse Euro 6. Damit sind allein für diese Pkw-Klasse knapp mehr als doppelt so viel an Kfz-Steuern ausständig wie für Lkw, Busse, Traktoren, Motorräder usw.. Für diese Fahrzeuge sind die Besitzer im Vorjahr laut Kompatschers Angaben noch insgesamt knapp 1,6 Mio. Euro schuldig.<h3> Die positive Nachricht</h3>Die Summe der geschuldeten Steuern hat im Vergleich zum Jahr 2020 um über 2,1 Mio. Euro abgenommen. Dem entsprechend wird der Einzugsdienst des Landes in diesem Jahr auch weniger Mahnungen verschicken als noch im Vorjahr. 2021 erhielten über 60.000 Fahrzeugbesitzer eine Zahlungsaufforderung samt Strafgebühren und Zinsen – rund 20.000 mehr als sonst im Schnitt. Sie alle hatten, wohl auch coronabedingt, ihre Kfz-Steuer nicht entrichtet.<BR /><BR />Rückläufig war im Vorjahr im Vergleich zu 2020 aber nicht nur die Summe der geschuldeten Abgaben, sondern auch die Einnahmen an Kfz-Steuern. Waren es 2020 noch knapp 70,5 Mio. Euro, sank die Summe im Vorjahr auf 69,2 Mio. Euro. Insgesamt wurde damit rund 87 Prozent des theoretischen Gesamtaufkommens der Kfz-Steuer für das Jahr 2021 erwirtschaftet.<BR /><BR />Die eine oder andere Million an Steuergeldern sollte zu dieser Summe noch hinzu kommen. „Bis zur Einleitung der Zwangseintreibung können die Steuerpflichtigen die noch offenen Steuerbeträge jederzeit unter Anwendung einer reduzierten Strafe und der gesetzlichen Zinsen begleichen“, lässt Kompatscher in der Beantwortung der Landtagsanfrage wissen. Dabei handelt es sich um die sogenannte „freiwillige Berichtigung“, die es jenen Bürgern ermöglicht, die ihre Steuer nicht rechtzeitig entrichtet haben, die Steuerschuld bei Anwendung einer Strafgebühr geringeren Ausmaßes – diese beträgt höchstens 5 Prozent – zu tilgen. Teuer wird es im Vergleich dazu bei einer Zwangseintreibung. Dann fallen nämlich Strafgebühren im Vollausmaß in Höhe von 30 Prozent und die gesetzlich vorgesehenen Zinsen an.