Bisher hatte die öffentliche Verhandlungsdelegation jede Debatte mit dem Argument abgelehnt, es bestehe kein Handlungsbedarf.<BR /><BR />Auch im Hochsommer wird weiter über den bereichsübergreifenden Vertrag im öffentlichen Dienst verhandelt: Eigentlich, um sich endlich auf einen Mechanismus zu einigen, der 40.000 Mitarbeitern rascher zum Inflationsausgleich verhilft. Da man dort aber auf der Stelle tritt, soll der Landeshauptmann bei einem Treffen zu Monatsende wohl mehr Geld locker machen.<BR /><BR />Gestern widmete man sich deshalb dem normativen Teil. „Dieser ist seit 2008 nur im Bereich Elternzeit angepasst worden und selbst das nur, weil es der Staat mit vorteilhafteren Regelungen auferlegt hat“, sagt Ulli Bauhofer (CGIL/AGB). Zu Probezeit, Recht auf Information, Urlaubsüberhang, Abwesenheit im Krankheitsfall und Kündigungsfrist hatten die Gewerkschaften bereits im Mai ihre Vorschläge deponiert. Die meisten wurden aber von Arbeitgeberseite mit dem lapidaren Kommentar „intern diskutiert, kein Handlungsbedarf“ abgelehnt.<h3> Auszahlung bisher verboten</h3> Und zwar aus gutem Grund. „Das Auszahlen von Urlaubstagen war bisher im öffentlichen Dienst dezidiert verboten“, sagt der Leiter der Verhandlungsagentur, Hermann Troger. Es kann als Schaden für die Allgemeinheit („danno all’erario“) ausgelegt werden, den sich der Rechnungshof vom Vorgesetzten wieder zurückholt.<BR /><BR />Jetzt aber kommt der Staat den Gewerkschaften und Mitarbeitern zu Hilfe. Im Staatsdekret 144 vom 7. August stellt Rom zwar erneut klar, dass sich einfach Auszahlen nicht spielt. Es liege am Arbeitgeber, Mitarbeiter auf Überhänge hinzuweisen und vor allem sie auch in die Lage zu versetzen, zustehende Ferien in Anspruch nehmen zu können.<h3> „Braucht einheitliche Regelung“</h3> Aber der Staat lässt jetzt eine Ausnahme zu, in der eine finanzielle Abgeltung zulässig wird – und zwar, wenn eine Kündigung vorliegt. „Denn was tun, wenn ein Mitarbeiter im Seniorenheim 15 Tage Kündigungsfrist, aber noch 20 Tage Urlaub hat und das in der Ferienzeit, wo sich kurzfristiger Ersatz nur schwer finden lässt?“, fragt Bauhofer. Immer wieder stehen Verwaltung und Mitarbeiter da vor Problemen. <BR /><BR />Fazit: „Es braucht eine einheitliche Regelung“, hieß es gestern auch von Arbeitgeberseite. Derzeit nämlich herrsche Wildwuchs, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Jede öffentliche Verwaltung regle die Urlaubsüberhänge derzeit anders.<BR /><BR />Zufrieden sind die Gewerkschaften. Über das Wie der neuen Regelung werde noch zu diskutieren sein. „Nicht darüber reden, weil etwas nicht in den Kram passt, geht aber nicht. Wir machen unsere Vorschläge ja nicht aus Jux und Tollerei“, so Bauhofer. Von einem Sieg der Gewerkschaften will sie trotzdem nicht sprechen. „Es ist ein Sieg für beide Seiten, denn es werden klare Regeln für alle geschaffen. Dazu ist der bereichsübergreifende Vertrag da.“