Wegschauen ist einfach – und leider tun dies nicht wenige Menschen, indem sie sich einreden, dass sie nichts angehe, was ihnen unbekannten Personen passiert. <BR /><BR />Umso löblicher war das Verhalten eines Pärchens im Winter 2023. Die beiden verbrachten ihren Urlaub im Vinschgau. Als sie vom Abendessen zu ihrem Ferienhaus gingen, hörten sie ein Geräusch und bemerkten, dass ein Wohnmobil beim Manövrieren aus einer Parklücke einen neben ihm stehenden Pkw touchiert hatte. Wie das Paar aussagte, sei der Wohnmobillenker sogar ausgestiegen, habe den Schaden begutachtet und sei dann einfach davongefahren. <BR /><BR /> Das Pärchen fackelte nicht lange: Die beiden sprangen ins eigene Auto und fuhren dem Wohnmobil lang genug hinterher, um es bzw. dessen Kennzeichen zu fotografieren. Dann kehrten sie zurück und hinterließen einen Zettel mit den entsprechenden Informationen am beschädigten Auto. Dessen Besitzer fand die Nachricht und verklagte – vertreten von der Bozner Anwaltskanzlei Wenter & Marsico – den Wohnmobillenker auf Schadenersatz.<BR /><BR />Am Friedensgericht in Schlanders fiel jetzt das Urteil: Richter Gottardo Giatti bescheinigte dem aufmerksamen Pärchen „einen ausgeprägten Bürgersinn“ und verdonnerte den Wohnmobillenker bzw. dessen Kfz-Versicherung, für den von ihm laut Urteil verursachten Schaden in Höhe von 1.500 Euro aufzukommen. Zusätzlich muss der Beklagte die Verfahrenskosten des Klägers (1.600 Euro) übernehmen – hätte er angehalten und gleich die Verantwortung übernommen, wäre er wohl günstiger davongekommen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.