Grundsätzlich muss man die Fälle, in denen die Maut nicht bezahlbar scheint, immer unterscheiden. In den letzten Wochen hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) vermehrt Meldungen von Autofahrern erhalten, die direkt von den Autobahngesellschaften oder von Inkassounternehmen ein Feststellungsprotokoll erhalten haben. <BR /><BR /><b>Autobahnmaut muss immer bezahlt werden</b><BR /><BR />Wenn man auf einer Autobahn unterwegs ist, dann ist man grundsätzlich immer verpflichtet, die Maut zu bezahlen, sofern diese anfällt. Sollte es es aus irgendeinem Grund nicht möglich sein die Maut zu bezahlen, ist es ratsam, dies so bald wie möglich zu tun.<BR /><BR /><b>Das automatische Zahlungssystem funktioniert nicht</b><BR /><BR />Sollte das automatische Zahlungssystem nicht funktionieren, dann wird eine Quittung mit dem Bericht über die Nichtzahlung der Mautgebühr mit den Daten des Fahrzeugs ausgestellt. Die Daten werden durch ein Foto, das an der Mautstelle gemacht wird, erfasst und man hat im Anschluss 15 Tage Zeit, um ohne Aufpreis zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung erhält man eine Geldstrafe von der Autobahngesellschaft zuzüglich der Feststellungsgebühren.<BR /><BR /><b>Verlust des Tickets während der Fahrt</b><BR /><BR />Verliert man während der Fahrt sein Mautticket und es kann nicht nachgewiesen werden, wo man eingefahren ist, wird laut Straßenverkehrsordnung die Einfahrt ab der ersten Mautstelle auf dem jeweiligen Autobahnabschnitt berücksichtigt (zum Beispiel, wenn man auf der A22 in Richtung Süden fährt, wird die Einfahrt am Brennerpass berechnet).<BR /><BR />Der Schrankenwärter stellt einen Bericht über die Nichtzahlung aus. Es gibt 2 Möglichkeiten für die Bezahlung der Gebühr: Entweder der Fahrer begleicht den Betrag sofort oder man bezahlt am Ende der Fahrt. In letzterem Fall erfolgt die Bezahlung mittels einer Eigenerklärung samt Dokument, in dem die tatsächliche Einfahrt bestätigt wird. Man sendet nur den entsprechenden Betrag und die erforderlichen Unterlagen an die jeweilige Adresse der Autobahngesellschaft. <BR /><b><BR />Streik der Schrankenwärter</b><BR /><BR />Im Falle eines Streiks der Schrankenwärter (allerdings nur, wenn die Autobahngesellschaften die manuellen Schranken bei roter Ampel schließen und stattdessen die automatischen Mautstellen offen lassen) müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den fälligen Betrag spätestens innerhalb von 15 Tagen (ohne Aufschlag) zu begleichen. <BR /><BR />In diesem Fall sind in den letzten Jahren trotz der Abmahnungen der Gewerkschaften die automatischen Mautstellen und die „Telepass“-Mautstellen in Betrieb geblieben, bei denen somit die Entrichtung der Autobahngebühr möglich ist. Wenn man jedoch keine Kredit- oder Debitkarte hat, wird die Schranke auch nach unzähligen Aufforderungen, die Karte einzulegen, hochgezogen. Auch in diesem Fall wird das Nummernschild des Fahrzeugs fotografiert und ein Bericht über die Nichtbezahlung der Maut ausgestellt. <BR /><BR />Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine nicht bezahlte Maut durch Zahlung des Betrags innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung der Quittung „saniert“ wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erhält man eine Zahlungsaufforderung zuzüglich des Aufpreises, was auch durch ein Inkassounternehmen im Auftrag der Autobahngesellschaft erfolgen kann. <a href="https://www.consumer.bz.it/de/zahlungsaufforderungen-fuer-nicht-bezahlte-autobahngebuehren" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Weitere Tipps gibt die VZS auf ihrer Webseite.</a><BR /><BR /><BR />