<b>Sie haben sich mit den aktuellen Vorschlägen rund um eine Reform des Autonomiestatuts und die Wiederherstellung der autonomen Kompetenzen auseinandergesetzt. Wie lautet Ihr Befund?</b><BR />Prof. Peter Hilpold: Vorauszuschicken ist, dass die Informationsgrundlage für eine Beurteilung dieser Vorschläge eine sehr dünne ist. Und damit wären wir schon bei einem der zentralen Probleme dieser Initiative: Ein Reformvorschlag dieser Dimension sollte wohl breit diskutiert werden und dann auf einem möglichst umfassenden Konsens der betroffenen Bevölkerung gründen.<BR /><BR /><b>Es liegt aber ein Text für ein Verfassungsgesetz vom März dieses Jahres vor, das alle autonomen Regionen und Provinzen betreffen soll?</b><BR />Prof. Hilpold: Das ist richtig, wobei dieser Text angeblich nicht mehr aktuell sein soll, sondern die autonomen Provinzen und Regionen sollen nun einzeln mit der Regierung verhandeln. Hierzu gibt es aber keine schriftlichen Unterlagen, die allgemein zugänglich wären. Damit wird der Text vom März 2024 – der in Südtirol meines Wissens nie breiter diskutiert worden ist – im Wesentlichen die Verhandlungsgrundlage sein.<BR /><BR /><b>Wo sehen Sie die wesentlichen Problempunkte bei diesem Text?</b><BR />Prof. Hilpold: Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, ob hier wirklich die gegenwärtig zentralen Herausforderungen für die Südtirol-Autonomie angesprochen worden sind. Dazu wäre eben eine breitere Konsultation erforderlich gewesen, in deren Rahmen die Südtirolerinnen und Südtiroler die Gelegenheit geboten werden sollte, ihre zentralen Anliegen für eine Reform vorzubringen.<BR /><BR /><b>Die Wiederherstellung der autonomen Kompetenzen ist aber sicher ein Anliegen, das breit geteilt wird?</b><BR />Prof. Hilpold: Diese Materie ist bei näherem Hinsehen viel komplexer, als dies auf den ersten Blick scheinen mag. Ein Gutachten aus 2017, das maßgeblich als Rechtfertigung für diese Reforminitiative herangezogen wird, beruht in Wirklichkeit auf klar unzutreffenden Annahmen, auf der Behauptung von völkerrechtlichen Prinzipien, die in Wirklichkeit nicht existieren. Und selbst wenn man davon ausginge, dass die autonomen Kompetenzen seit 1992, dem Datum der Abgabe der Streitbeilegungserklärung, tangiert worden sein sollten, dann wäre immer noch zu prüfen, was die Grundlage dieses Eingriffs war. Soweit es sich um europarechtliche Vorgaben oder um Fragen des Grundrechtsschutzes handelt, kann kaum von einer „Einschränkung“ gesprochen werden bzw. sind entsprechende Abwägungen vorzunehmen.<BR /><BR /><b>Einer Ihrer zentralen Kritikpunkte rührt gerade aus europarechtlichen Überlegungen?</b><BR />Prof. Hilpold: Das ist zutreffend. Die Einschränkung der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs und die Übertragung dieser Aufgabe an die Sechserkommission, die ja nicht aus unabhängigen Richterinnen und Richtern besteht, wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Europarecht. Es bestünde die konkrete Gefahr, dass diese gesamte Reform von den europäischen Instanzen wieder zu Fall gebracht werden könnte.<BR /><BR /><b>Ihre Empfehlung in Bezug auf dieses Reformvorhaben?</b><BR />Hilpold: Zurück an den Ausgangspunkt. Derart wichtige Reformen müssen breit diskutiert werden unter Einbeziehung der gesamten betroffenen Bevölkerung. Wenn sich nun eine Reformgelegenheit ergibt, dann ist das eine einzigartige Chance für ein Autonomiestatut, das natürlich auch immer weiter verbessert werden muss. Eine solche Chance sollte nicht durch einen in vielen Punkten mangelhaften Text vertan werden. Ein Text, der, wie es scheint, unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstellt worden ist, wesentliche aktuelle Herausforderungen unberücksichtigt lässt – man denke nur an das Schulwesen – und Gefahr läuft, auf europäischer Ebene gekippt zu werden.